Wasser in fremde Schuhe (die des Nachbars)kippen (ca.1 Liter auf 8 Paar, d.h. ca.60 bis max 100ml pro Schuh), weil man sich durch deren Lärm mitten in der Nacht gestört fühlt und die einer Aufforderung, leiser zu sein, nicht nachkommen - ist das Sachbeschädigung §303?
ja, denn es steht wie folgt in § 303 StgB:
Beeinträchtigung der " bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit" erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung, …
wenn ich also in Schuhe Wasser schütte, gehe ich davon aus, dass der Schuhträger diese Schuhe nicht nutzen wird/kann, weil diese nass sind,…
war ja wohl auch nichts anderes geplant gewesen,
ist aber fraglich, ob die Staatsanwaltschaft hier ein „öffentliches Interesse“ sieht und ermitteln würde,…
schönen Tag noch
ja, denn es steht wie folgt in § 303 StgB:
Beeinträchtigung der " bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit"
erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung, …
das steht da nicht. http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html
dass die brauchbarkeit auch eine sachbeschädigung sein kann, ist seit der zeit des reichsgerichts anerkannt.
jedoch wurde die obige formel des RG durch den BGH fortentwickelt, so dass es einer „nachhaltigen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Sache“ bedarf.
sollte keine substanzverletzung vorliegen, würde man wohl auch eine gebrauchsbeeinträchtigung verneinen, da die beseitigung der beeinträchtigung eines „geringfügigen aufwands“ bedarf -> trocknen
ist aber fraglich, ob die Staatsanwaltschaft hier ein
„öffentliches Interesse“ sieht und ermitteln würde,…
erfolgt die einstellung, verbleibt immer noch der privatklageweg…
Hi
solche "dummen Junge Streiche " gehören wohl in die Kategorie des berühmten Heinz Rühman Filmes .
jetzt kommt es darauf an mit wem du dich da anlegst , ob der Nachbar anhand dieses Streiches kapiert was er zu tun hat und gar nichts passiert , oder ob er angepisst ist und alle Register bishin zur Privatklage irgendwelche teueren Italienischen Quadratlatschen vorrechnet und Schadenseratz fordert.
Öffentliches Interesse besteht an so einem Kinderkram wohl kaum , aber die Schadensersatzforderung mit einem Staranwalt kann teuer werden.
sag mal … wolltest du nicht die Blumen giessen , hattest die Gieskanne in der Hand und bist über dem seine Schuhe gestolpert ?
toni
aber die Schadensersatzforderung mit einem Staranwalt
kann teuer werden.sag mal … wolltest du nicht die Blumen giessen , hattest
die Gieskanne in der Hand und bist über dem seine Schuhe
gestolpert ?
Und inwiefern schützt das den Betreffenden vor der Schadensersatzforderung?
Gruß,
Max
Hi
solche "dummen Junge Streiche "
von Erwachsenen und das bei 8 Paar Schuhen, ,…manch Einer hat da kein Gedanke an „dumme Junge Streiche“, wenn da eine Familie mit Kinder einfach so einmal das Haus dann nur in nassen Füssen verlassen kann,…
gehören wohl in die Kategorie
des berühmten Heinz Rühman Filmes .
jetzt kommt es darauf an mit wem du dich da anlegst , ob der
Nachbar anhand dieses Streiches kapiert was er zu tun hat und
gar nichts passiert , oder ob er angepisst ist und alle
Register bishin zur Privatklage irgendwelche teueren
Italienischen Quadratlatschen vorrechnet und Schadenseratz
fordert.Öffentliches Interesse besteht an so einem Kinderkram wohl
kaum ,
falls es da schon „Auseinandersetzungen“ gar, …?
aber die Schadensersatzforderung mit einem Staranwalt
kann teuer werden.
Nun, das ist beruhigend, denn ein Staranwalt würde sich nicht in diesem Maße der Lächerlichkeit preis geben:wink:)
Deeskalation: man unterhält sich einmal mit den Nachbarn,…
sag mal … wolltest du nicht die Blumen giessen , hattest
die Gieskanne in der Hand und bist über dem seine Schuhe
gestolpert ?
Schönen Tag noch
toni
Verständnisfrage
Hat derjenige sich widerrechtlich Zugang zu der Wohnung des Nachbarn verschafft, oder wie kommt er sonst so nahe an die Schuhe ran?
Hi
in dem 6 Familienhaus in dem ich wohne , stehen auch gelegentlich Schuhe im Treppenhaus vor der Tür , manchmal so blöde , das mal hier und da ein Schuh aus unachtsamkeit die Treppe herunterfliegt.
Ich habe dem Mieterpaar ( keine Kinder ) das auch schon gesagt , das Sie die bitte doch näher an die Wand stellen , weil man gelegentlich darüber stolpert.
Das ist inzwischen dem ganzen Haus bekannt .
wenn jetzt einer über die Schuhe stolpert und zu Fall kommt , haben 5 Parteien gesehen , das die echt so blöde da stehen , das man da unweigerlich darüber stolpern muss .
mal sehen wie dann ein Richter urteilt , wenn 5 Parteien sagen , das die manchmal als Stolperfallen dort stehen und es nur eine Frage der Zeit war bis wirklich jemand stürtzt .
wenn dann der eigentlich Geschädigte , also der die Treppe herunter gefallen war , weil er über die Schuhe gestolpert ist , eine Gieskanne in der Hand hatte und sich das Wasser über die Schuhe ergoss … sekundär durch den Sturz bedingt.
Toni
Die Schuhe standen im für alle zugänglichen Treppenflur. Da es mich selbst betrifft, danke ich allen für ihre Antworten, insbesondere denen, die mir Mut gemacht haben. Über die Sache mit dem Stolpern habe ich sogar schmunzeln können in meiner derzeitigen Lage.
DANKE an alle!
Die Schuhe standen im für alle zugänglichen Treppenflur.
Da ergibt sich natürlich die Frage, was die da zu suchen haben.
Nix für ungut
Ann da Càva
Hallo,
hast Du eigentlich eine Ahnung von Rechtskunde oder schreibst Du nur des schreibens willen?
Gruß RS99