Sachbeschaedigung unter Alkoholeinfluss. Zahlt die Haftpflicht?

Neulich kamen ein Freund und ich (beide erwachsen) auf die Idee, ueber eine Baugeruest auf ein Dach zuklettern. Angespornt von der Aussicht und wohl ein wenig viel Alkohol taten wir dies und waren zufrieden, bis die Polizei uns von dem Dach runter bracht. Es wurden Personalien aufgenommen und sonstige Buerokratie erledigt.

Einige Tage spaeter bekamen wir Post, in der standt, dass wir angeklagt seien HAUSFRIEDENSBRUCH begangen zuhaben. Wir gaben an, keine boese Absichten gehabt zu haben.
Wieder einige Tage spaeter bekamen wir wieder Post, doch statt der Einstellung des Verfahrens, was wir erhofft hatten, wurde uns mitgeteilt, beim Begehen des Daches einen SCHADEN in Hoehe von 4000 Euro verursacht zu haben, den wir bitte begleichen sollten.

Dazu habe ich 3 Fragen:

  1. Wird das Verfahren wegen Hausfriedensbruch eingestellt?
  2. Muss uns nicht nachgewiesen werden, dass wir den Schaden begangen haben und er weder vorher noch nachher entstanden ist?
  3. Falls nicht, oder dies geschieht, zahlt unsere Haftpflicht?

Gruss

Hallo,

ich fasse mich mal kurz:

zu 1.: keine Ahnung, das überfordert einen Versicherungsexperten

zu 2. und 3.: Natürlich muss der Schaden erst mal nachgewiesen werden, da könnte ja jeder kommen! Ich würde mich dem Schreiben direkt zur Haftpflichtversicherung gehen. Deren Aufgabe ist es nämlich nicht nur, solche Schäden zu bezahlen sondern auch, sie abzuwehren, wenn sie unberechtigt sind.

Das heißt, die werden prüfen, ob ihr den Schaden tatsächlich verursacht habt.

Gruß

da ich die Bedingungen Ihrer Haftpflichtvers. nicht kenne, kann ich nur empfehlen, nehmen Sie Kontakt mit der Schadenabteilung auf-grundsätzlich müsste Versicherungsschutz bestehen?
MfG
Dr.S.

Hallo,

grundsätzlich muss der Geschädigte dem Schädiger den Schaden nachweisen.

So wie Sie den Fall schildern ist dies hier aber durachaus ausreichend erfolgt. So dass Sie nun Ihre Unschuld beweisen müssten, was wohl nicht möglich ist.

Da der Schaden in Zusammenhang mit einer Straftat entstand, kann es sein, dass der Versicherungsschutz vom Versicherer abgelehnt wird.

Davon ausgehend, dass Sie nicht auf das Dach geklettert sind, um es zu beschädigen, würde ich den Schaden dem Versicherer melden und sehen, was passiert. Zu verlieren haben Sie ja nichts dadurch.

Zum Ausgang des Strafverfahrens kann ich nichts sagen.

Viele Grüße

Hatte ich hier nicht schon häufig erwähnt, dass ich anonyme Anfragen SCHEISSE finde! Nun gut, dann habe ich es hiermit getan!

Zu Ihren Fragen:

  1. Wird das Verfahren wegen Hausfriedensbruch eingestellt?

Versicherungsmakler dürfen keine Rechtsauskunft geben!

  1. Muss uns nicht nachgewiesen werden, dass wir den Schaden
    begangen haben und er weder vorher noch nachher entstanden
    ist?

siehe zu 1

  1. Falls nicht, oder dies geschieht, zahlt unsere Haftpflicht?

Je besoffener Sie waren, um so eher haben Sie ne Chance, dass der Versicherer etwas übernimmt. Nur wenn ich Schadenbearbeiter sein würde, dann würde ich auch abwägen, wie besoffen ist ein Mensch wirklich, wenn er noch Gerüste hochsteigen kann?
Also ich als Versicherer würde NIX zahlen. Können Sie einen Promille-Gehalt zur Tatzeit beweisen?
Wenn nicht, dann gehen Sie leer aus - dies ist meine Einschätzung!

so long
pe sturm

Das mit der Anonymitaet tut mir leid, aber zu dem dritten Punkt kann ich sagen, dass die Polizei einen Alkoholtest geacmht hat, wir hatten 1,6 und 2,0 Promille

  1. Fragen Sie den Staatsanwalt oder ihren Rechtsanwalt
  2. Waren sie auf dem Dach? Ja, dann weisen sie nach, dass kein Schaden durch sie passiert ist! Fragen sie ihren Anwalt.
  3. Ja, wenn ihnen kein Vorsatz nachgewiesen wird könnte es von der Haftpflichtversicherung übernommen werden. Aber besser noch, fragen sie ihren Anwalt.

Hallo,

zu den Fragen in entsprechender Reihenfolge.

  1. Das weiss ich nicht - ich bin kein Hellseher.
  2. Ja. Wer einen Schadenersatzanspruch erhebt, muss auch belegen, dass der andere den Schaden verursacht hat.
  3. Auch das weiss ich nicht. Es kommt darauf an, wie der konkrete Vertrag gestaltet ist, was er für Klauseln beinhaltet. Einfachste Lösung: die Haftpflichtvers. kontaktieren, den Schaden melden und hören, was die sagt.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Keine leichten Fragen:

  1. Wird das Verfahren wegen Hausfriedensbruch eingestellt? - Kann nur die Staatsanwaltschaft entscheiden.
  2. Muss uns nicht nachgewiesen werden, dass wir den Schaden begangen haben und er weder vorher noch nachher entstanden ist? - Ja, nachweispflichtig ist der Anspruchsteller.
  3. Falls nicht, oder dies geschieht, zahlt unsere Haftpflicht? Das kommt darauf an, inwieweit Vorsatz unterstellt werden kann.

Gruss

Hallo auch!
In diesem Falle sieht es schlecht für euch aus:

  1. Die Einstellung des Verfahren ist nur zu erwarten, wenn der derjenige, der die Anzeige verfasst hat, diese zurücknimmt.

  2. In diesem Falle ist der Anscheinsbeweis ausreichend. Ihr ward alkoholisiert und auf dem Dach, wo man euch auch durch Polizeikräfte abgeholt hat. Es ist quasi unmöglich zu beweisen, dass ihr für die Verursachung des Schadens nicht verantwortlich seid.

  3. Straftaten (und Hausfriedensbruch ist eine) sind vom Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen, da man bei Straftaten den Vorsatz unterstellt.

Hoffe, es hilft etwas weiter.

MfG
CHK

Von juristischer Seite weiß ich nicht genau, wie es mit dem Hausfriedensbruch aussieht. Wenn ihr aber nix kaputt gemacht habt, keinen gestört und nix geklaut… Dann sehe ich keine Handhabe für einen Hausfriedensbruch. Außerdem wird da das Interesse fehlen.
Ein Schaden muss euch nachgewiesen werden! Na klar! Wir sind doch nicht in Kasachstan!
Ja, eure Haftpflichtversicherung sollte zahlen. Hoffentlich war sie nicht zu billig. Denn dann würdet ihr bis zu einer bestimmten Höhe in Regress genommen.
Aber so wie es sich mir darstellt sind die Forderungen haltlos und das wird spätestens eure Haftpflichtversicherung feststellen lassen. Die wehrt nämlich auch unberechtigte Forderungen ab. Toll, dass die nie zahlen wollen! :wink: