Hallo,
hier mal meine Rechtsfrage:
Person A war sehr betrunken. Auf dem Weg zur Disko ist Person A ein Auto entgegengekommen und ist sehr nah an Person A vorbei gefahren, woraufhin Person A mit der Hand ausgeholt hat und den Spiegel abgeschlagen hat (Auto war ein Mercedes ML). Daraufhin ist die Polizei gekommen und hat die Personalien aufgenommen, wobei Person A falsche Angaben gemacht hat. Danach ist Person A wegggelaufen. Die Polzei hat irgendwie die Handy-Nummer von Person A herausbekommen und angerufen. Daraufhin ist Person A zurück und hat die richtigen Personalien angegeben. Person A wurde auch einem Alkoholtest unterzogen, der 2,3 Promille ergab. Person A hatte etwa 1 Flashe Vodka innerhalb der letzten Stunde getrunken.
Person A war so betrunken, dass sie sich nur noch bruchstückhaft an den Abend erinnern kann. Von der Sachbeschädigung weiß sie nichts mehr.
Auf jeden Fall ist das Ganze nicht glimpflich verlaufen, da die Kleidung von Person A total zerrissen ist und Person A viele Hämatome, Kratzer und Blutflecken am Körper hat.
Welche Strafe könnte Person A erwarten? Person A ist 22 Jahre alt und nicht vorbestraft. Vielleicht weiß auch einer, wie teuer ein Spiegel ist (Auto ist ein Mercedes ML).
Gruß
Auf jeden Fall ist das Ganze nicht glimpflich verlaufen, da
die Kleidung von Person A total zerrissen ist und Person A
viele Hämatome, Kratzer und Blutflecken am Körper hat.
Für die Frage sicher nicht so relevant, aber mich interessiert durchaus, woher die denn nun kommen.
Welche Strafe könnte Person A erwarten?
Im allerschlimmsten Fall eine Geldstrafe, aber das Verfahren dürfte wohl eher eingestellt werden.
Die zerrissene Kleidung und die Verletzungen kommen daher, dass die Fahrer und Mitfahrer des PKW Person A, gelinde gesagt, festgehalten haben.
Die haben ihn an der Jacke gepackt, wobei Person A nur mit dem Handy telefoniert hat, und dabei einfach an der Jacke angezogen und diese dabei zerrissen. Außerdem haben die einige Male mit der Faust auf Person A eingeschlagen, als diese am Boden lag.
Im allerschlimmsten Fall eine Geldstrafe, aber das Verfahren
dürfte wohl eher eingestellt werden.
Hallo Levay,
oh oh, da bin ich gar nicht mit einverstanden. Denn der Mecedes-Fahrer wird sicherlich eine Strafanzeige gestellt haben. Und er hatte einen Schaden (abgerissener Spiegel, kostet übrigens mit Einbau um die 500€).
Das kann man nicht einfach einstellen.
Strafrechtlich wird der betrunkene Rempler wohl wegen seiner Alkoholisierung im allerschlimmsten Fall wie du bereits geschrieben hast mit einer Geldstrafe davonkommen. Aber den neuen Spiegel muss er immer bezahlen.
Schönen Gruß
Termid
D.h. Person A muss mit einem Schadensersatz rechnen (geschätzt: 500 Euro).
Strafrechtlich kann es maximal zu einer Geldstrafe kommen.
Man muss dazu auch noch sagen, dass Person A alleine wohnt und nur einen 400 Euro-Job hat und Kindergeld bekommt. Person A hat kein weiteres Einkommen.
oh oh, da bin ich gar nicht mit einverstanden.
Das macht doch nix.
Denn der
Mecedes-Fahrer wird sicherlich eine Strafanzeige gestellt
Und?
haben. Und er hatte einen Schaden (abgerissener Spiegel,
kostet übrigens mit Einbau um die 500€).
Und?
Das kann man nicht einfach einstellen.
Das sieht das Gesetz aber anders, vgl. §§ 153 f. StPO.
Strafrechtlich wird der betrunkene Rempler wohl wegen seiner
Alkoholisierung im allerschlimmsten Fall wie du bereits
geschrieben hast mit einer Geldstrafe davonkommen. Aber den
neuen Spiegel muss er immer bezahlen.
Was hat denn das mit dem Strafverfahren zu tun?
D.h. Person A muss mit einem Schadensersatz rechnen
(geschätzt: 500 Euro).
Klar.
Strafrechtlich kann es maximal zu einer Geldstrafe kommen.
Theoretisch auch zu einer Haftstrafe, aber eben nur theoretisch.
Man muss dazu auch noch sagen, dass Person A alleine wohnt und
nur einen 400 Euro-Job hat und Kindergeld bekommt. Person A
hat kein weiteres Einkommen.
Dann wird vielleicht eine Tagessatzhöhe von 5 - 10 Euro festgelegt.
D.h. Person A muss mit einem Schadensersatz rechnen
(geschätzt: 500 Euro).
Immer.
Strafrechtlich kann es maximal zu einer Geldstrafe kommen.
Man muss dazu auch noch sagen, dass Person A alleine wohnt und
nur einen 400 Euro-Job hat und Kindergeld bekommt. Person A
hat kein weiteres Einkommen.
Das entscheidet der Richter, es muss nicht mal eine Hauptverhandlung angeordnet werden, dass geht meistens über den Schreibtisch. Nur bei einem Widerspruch kommt es zu einer Hauptverhandlung.
Was hat denn das mit dem Strafverfahren zu tun?
Du machst es dir zu leicht. Der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ausgleich der Sache. Warum soll er noch einen Zivilprozess hinten dran setzen müssen?
Das kapiere ich nicht.
Du machst es dir zu leicht.
Nein, ich erkläre dir nur, was das Gesetz dazu sagt. Du hingegen machst es dir wirklich zu leicht, indem du - offenkundig ohne Jurist zu sein - erzählst, was deiner Meinung nach wohl richtig sein dürfte.
Warum soll er noch einen Zivilprozess
hinten dran setzen müssen?
Muss er ja gar nicht. Er kann den Schaden auch erst einmal so ersetzt verlangen. Abgesehen davon: Welche Rolle spielt das denn? Das Strafverfahren dient - auch wenn es die Möglichkeit eines Adhäsionsverfahrens gibt - nicht dazu, den Sachbeschädiger zu verurteilen, an den Geschädigten Schadensersatz zu leisten. Hier geht es um eine Bestrafung, und angesichts der Umstände spricht eben viel für eine Einstellung des Verfahrens (ggf. gegen Auflage) oder schlimmstenfalls für einen Strafbefehl. Es wird jedenfalls kein Strafverfahren stattfinden, um dem Geschädigten einen Zivilprozess zu ersparen.
Das Strafverfahren dient - auch wenn es die Möglichkeit
eines Adhäsionsverfahrens gibt - nicht dazu, den
Sachbeschädiger zu verurteilen,…
Eben. Und wenn das Verfahren einfach eingestellt würde, dann würde die Koppelung das Adhäsionsverfahren unterlaufen.
Richtig, ich bin kein Jurist.
Aber ich habe einen klaren Kopf.
Eben. Und wenn das Verfahren einfach eingestellt würde, dann
würde die Koppelung das Adhäsionsverfahren unterlaufen.
Der Geschädigte hat aber doch keinen gottgegebenen Anspruch auf ein Adhäsionsverfahren. Ich sage es noch mal: Das Strafverfahren dient nicht (wirklich nicht!) dem zivilrechtlichen Gedanken. Wenn ein Strafverfahren stattfindet, dann soll es aus Gründen der Vereinfachung möglich sein, ein Adhäsionsverfahren zu betreiben. Diese Möglichkeit hindert aber nicht daran, auf das Strafverfahren zu verzichten. Dafür gibt es überhaupt keinen Grund, denn in strafrechtlich irrelevanten Fällen sind Geschädigte auch auf den Zivilprozess verwiesen.
Richtig, ich bin kein Jurist.
Aber ich habe einen klaren Kopf.
Das bestreitet ja niemand, aber auch der klarste Kopf kann eine juristische Ausbildung nicht ersetzen. Du kennst die Rechtslage nicht einfach deswegen, weil du einen klaren Kopf hast. Oder willst du etwa behaupten, ich habe nur Jura studiert, weil ich zu dumm war, auf all das von allein zu kommen …? Wohl nicht, hoffe ich. Und wenn doch: Du siehst ja an deinem Beispiel, dass der klare Kopf nicht zum richtigen Ergebnis führt. Der Staatsanwalt kann das Verfahren einstellen, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Hallo Levay.
Danke über die Aufklärung, wie die Moleküle im meinem Gehirn ausgerichtet sind.
Nein, wirklich ehrlich gemeint. Ich werde mich dann doch wohl in Zukunft mehr meinen eigentlichen Veranlagungen widmen, nämlich dem Technik-Brett. Da gehöre ich alleine schon wegen meiner Ausbildung hin.
Aber ab und zu wirst du mich trotdem hier vielleicht mal wiederfinden, dann aber nur sehr dezent, ohne zu stören.
Es war eine sehr interessante Diskussion, habe mich gefreut dass immer zeitnah geantwortet wurde. Vielen Dank.
Schönen Gruß
Termid
Das stimmt übrigens auch nicht, denn die Wahl zwischen Strafbefehlsantrag und Anklage trifft der Staatsanwalt. Und davon hängt es auch ab, ob zwingend eine Hauptverhandlung stattfindet oder nicht.
Huhu!
Richtig, ich bin kein Jurist.
Aber ich habe einen klaren Kopf.
Wunderbar, und in welchen Brettern tummelst Du Dich noch so rum, ohne jemals etwas über die dort vertretenen Disziplinen gelernt zu haben?
Guten Tag,
D.h. Person A muss mit einem Schadensersatz rechnen
(geschätzt: 500 Euro).Klar.
Man muss dazu auch noch sagen, dass Person A alleine wohnt und
nur einen 400 Euro-Job hat und Kindergeld bekommt. Person A
hat kein weiteres Einkommen.Dann wird vielleicht eine Tagessatzhöhe von 5 - 10 Euro
festgelegt.
Wieviele Tagessätze gibt es denn für solch eine Sachbeschädigung im Normalfall und im Maximalfall? Ist es strafmildernd, dass Person A 2,3 Promille intus hatte?
Was jetzt auch noch dazu kommt: der Spiegel ist nicht abgefallen, sondern ist nur locker, d.h. man könnte ihn wieder einclipsen (also ist der Schaden gering).
Person A hat jetzt eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung gegen den Fahrer und die beiden Beifahrer ersatttet. Grund: die Personen im KFZ haben auf Person A eingeschlagen, als diese gestolpert ist und auf dem Rücken lag. Dabei haben sie auch die Uhr der Person A zerstört.
Als Person A wieder aufstand und sich nicht wehrte, aber telefonieren wollte, packte einer der Beifahrer Person A an der Jacke und zerriss sie dabei.
Was haltet ihr von der Gegenanzeige?
Thema Prozesskostenbeihilfe: wie kann Person A erfahren, ob ihr Prozesskostenbeihilfe zusteht? Steht es ihr zu? Mit einem Einkommen von 400 Euro ist ein Anwalt wohl nicht zuzumuten.
Ich kann mir nicht erklären, dass Person A NICHTS von dem Spiegelabschlagen wusste, sich allerdings an solche Details bei 2,3 (!!) Promille erinnern kann. Vor Gericht wird selbst der schlechteste Anwalt diesen Sachverhalt gegen dich verwenden und damit erfolg haben.