Sachbeschädigung von Bus von 16 jährigem

Hallo,
ich habe heute eine Anfrage, wegen eine ziemlich verworrenen Geschichte. Einem 16 jährigem wird vorgeworfen seit 2 Jahren im Bus verschiedene Buseinrichtungsgegenstände kaputt gemacht zu haben. Sitz zerschnitten, mit Bohrmaschine etwas kaputt gemacht zu haben. Nun ist der Busfahrer in den Schulbus gekommen, und hat dort verkündet, eine Belohnung für die Nennung eines Namens für die verschiedenen Beschädigungen auszusetzten. Nun wurden von 4-5 Leuten ein Name genannt. Dieser wird im Bus leider desöfteren gemobbt, und fährt ansich nur sporadisch mit dem Verkehrsmittel. Nun erfolgte vom Busbetreiber eine Anzeige gegen den Schüler.
Wobei die Gegenstände die Teile für den Unterricht waren auch genannt wurden. Der „beschuldigte“ bestreitet nicht die Gegenstände dabei gehabt zu haben, allerdins die Taten damit begannen zu haben. Zeitangaben sehr ungenau, im Zeitraum zwischen 2 Jahren, wobei der Zeitraum für den Gegenstand des Sitzes halt schon fast 4 Jahre zurückliegt. Strafanzeige bei der Polizei wurde gestellt, die Eltern würden allerdings gerne nochmal mit dem Busbetreiber sprechen, da selbst ihm die verworrenheit der Geschichte einleuchten müsste. Kann es zu einer Verurteilung des „Verdächtigen“ kommen, soll ein Gespräch mit dem Busunternehmer gesucht werden? Sollen andere Mobbingtatbestände demolierte Fahrräder, abziehen von anderen Schülern durch andere Personen ( Zeugen?) bekannt gemacht werden. Diese wurden von „Verdächtigen“ zur Rede gestellt, und nun heißt es "andere Mitfahrerer hätten Angst vor Verdächtigtem.

Hi,

wenn die „Zeugen“ einzeln befragt werden, werden sie sich früher oder später widersprechen. Erfahrungsgemäß passiert das vor allem bei Details. Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter haben da Erfahrung mit. Einfach denen schnellst möglichst mitteilen, dass die „Zeugen“ Lügen, die werden recht schnell auffliegen wenn sie abgeklopft werden. Übrigens gilt hier, je mehr Zeugen, desto schneller fliegen sie auf. Es ist also ganz gut wenn es gleich 4-5 sind.

MFG