Mein Kumpel hat einen für Werbung gedachten Glaskasten an einer Straßenbahnhaltestelle mit einem zuvor auf dem Boden gefundenem Schraubenschlüssel kaputtgemacht (Glas und Plastik zertrümmert). Er war sehr stark alkoholisiert. Als die Polizei kam, kooperierte er, war freundlich und riss sich zusammen. Der Polizist meinte, er bekäme eine Anzeige. Er bereut die Tat, steht dafür gerade und möchte den Sachschaden bezahlen.
Wie hart könnte die Strafe ausfallen? Wie teuer könnte das werden? Besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass die Anzeige fallengelassen wird, wenn er bereitwillig bezahlt? Besteht die Gefahr, dass es einen Eintrag ins Führungszeugnis nach sich ziehen könnte?
Zu seiner Person: 19 Jahre alt, nicht vorbelastet, Jurastudent
Punkte für Nichtantwort?
Komisch ist das schon…
Wo steht, dass Jurastudenten bessere Menschen sein müssen?
Wieso antwortet jemand, ohne auch nur ein Fitzelchen zur Antwort beizutragen?
Hallo,
wenn es sich um die erste Tat des Unholdes handelt, dürfte die Staatsanwaltschaft nach der Anhörung (wenn es überhaupt so weit kommt) das Verfahren (gegen Geldauflage) einstellen.