Sachbeschädigung von strafunmündigen, wer zahlt?

wenn strafunmüdige kinder sachbeschädigung begehen und der staatsanwalt das verfahren einstellt, weil sie strafunmündig sind, wer zahlt dann den schaden.

an wen muss der beschädigte sich wenden, damit er das geld bekommt?

einfach rechnung stellen an die kinder oder an die eltern?

danke im vorraus
anna

Hi,

einfach rechnung stellen an die kinder oder an die eltern?

eine Rechnung an die Eltern stellen, wenn die Kinder noch nicht 18 sind.

Gruß
T.

Hallo!

eine Rechnung an die Eltern stellen, wenn die Kinder noch
nicht 18 sind.

Ganz so einfach ist es nicht:

http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html
http://www.rechtslexikon-online.de/Haftung_fuer_Kind…

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtspflichtverletz…
http://www.123recht.net/article.asp?a=45193&ccheck=1

Kurz zusammengefasst: Es haftet derjenige, der zur Aufsicht verpflichtet war (das sind nicht zwangsläufig die Eltern), und dejenige muss seine Aufsichtspflicht verletzt haben.

Gruß,
Max

Hallo,

Kurz zusammengefasst: Es haftet derjenige, der zur Aufsicht
verpflichtet war (das sind nicht zwangsläufig die Eltern),

stimmt.

und dejenige muss seine Aufsichtspflicht verletzt haben.

genau und wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde und die Kinder ihr handeln noch nicht einschätzen konnten bezahlt niemend was.
Aber eine Rechnung kann man ja erstmal stellen. (Entweder an die Eltern oder, falls bekannt, etwaige andere Aufsichtspersonen bzw. deren Arbeitgeber)

Gruß,
T.