Sachbeschädigung, was zahlen?

Hallo!

Mal angenommen in der Schule würde ein Schulranzen von 2 Schülern beschädigt werden. Der Geschädigte würde den Neupreis eines neuen Ranzens als Entschädigung verlangen, wäre das in Ordnung?

Ich bin ja der Meinung, wenn man bei seinem Auto beispielsweise einen Totalschaden hat, so zahlt einem die Versicherung ja auch nicht den Einkaufspreis zurück, sondern den aktuellen Marktwert eines ähnlichen gebrauchten Wagens!

Also müsste man doch auch nur den aktuellen Marktwert eines vergleichbaren, unbeschädigten, gebrauchten Ranzen bezahlen, oder?

Danke für jede Antwort

Gruß

Andy

Hallo!

Mal angenommen in der Schule würde ein Schulranzen von 2
Schülern beschädigt werden. Der Geschädigte würde den Neupreis
eines neuen Ranzens als Entschädigung verlangen, wäre das in
Ordnung?

—Da 2 Sachbeschädiger, könnte man nur vom 1/2 Erstattungspreis ausgehen, wobei rechtlich aber nicht unbedingt haltbar. Es wäre der Zeitwert zu ersetzen, aber wenn man eine Haftpflicht hat, dieser der Haftpflicht melden, wenn die dann entscheiden, dass nicht ersetzt werden muss, muss man auch nicht bezahlen.

LG :smile:

Guten Tag,

also wenn keine Haftpflicht vorhanden wäre, müssten die 2 Sachbeschädiger jeweils die Hälfte des Zeitwerts und nicht unbedingt den Neuwert ersetzen?

Gruß

also wenn keine Haftpflicht vorhanden wäre, müssten die 2
Sachbeschädiger jeweils die Hälfte des Zeitwerts und nicht unbedingt den Neuwert ersetzen?

Schadensersatz wird immer als Zeitwert geleistet.

Wie würde man denn dann am besten den Zeitwert bestimmen?
Über das große bekannte Auktionshaus mit e am Anfang? Den Durchschnittspreis ermitteln? Oder wie?

Gruß