Sachbeschädigung wieder weg gemacht -> Strafregulierung?

Hallo zusammen,

habe mich heut in einem Bus unterhalten.

Die Person hat in der Nacht von Samstag auf Sonntag im betrunkenen Kopf mit einem Edding was auf einer weiße Wand an einer Bank gekritzelt. Hat aber wegen Angst vor Strafrechtlicher Verfolgung Montag Morgen die Stelle wieder weiß gestrichen und den Schaden im Grunde damit wieder behoben.

Was passiert da nun? Der Schaden ist weg, aber im Grunde ja auch bestimmt auf einer Überwachungskamera. Ist das „wieder weiß streichen“ erneute Sachbeschädigung? Wird das überhaupt verfolgt?

Bevor Missverständnisse aufkommen:
Die Rede ist von einer Bankfiliale, nicht von einer Sitzbank.

Nicht das es am Ende so läuft wie in Brechts Lyrik: Die unbesiegliche Inschrift.

Aber im Ernst: Die erste Tat war nun mal eine Sachbeschädigung. Das Überstreichen nicht unbedingt. Solange das neue Weiß zu der Wand passt, hat er ja nur die von ihm stammende Inschrift entfernt. Hier könnte man mit „unerheblich“ im Sinne von § 303 Abs. 2 StGB argumentieren.

Sachbeschädigung ist aber ein Antragsdelikt. Wenn die Bank sich erweichen lässt, wird sie vielleicht auf einen Strafantrag verzichten.