Sachbeschädigung

Hallo zusammen,

nehmen wir an, in einem Mehrfamilienhaus gibt es seit langen Streit zwischen 2 Mietern. An einem Abend beschwert sich Mieter A bei Mieter B über die Lautstärke und klingelt bei A im 2 Stock. A fragt durchs Treppenhaus was den los sei, und B ruft nur das A endlich leiser sein soll sonnst würde was passieren. Anschliessend klingelt B ein zweites mal, und verschwindet dann aus der Haustür. Am nächsten Tag ist am Auto von A ein Kratzer und der Spiegel eingetreten, das Auto stand direckt vor der Haustür. B musste am Vorabend direckt daran vorbei laufen um aus dem Haus zu kommen.

Dazu ist noch hin zu zu fügen, dass B, A vor Tagen gedroht hat sein Auto zu beschädigen weil er immer direckt vor dem Haus parkt, was zwar legal ist aber die Einfahrt der anderen etwas blockiert. A hat sich immer damit gerechtfertigt, dass er einen Smart hat, und sonnst auf dem regulären Parkplatz den anderen Mieter einen kompletten Parkplatz vereinnahmen würde.

Mieter A spricht Mieter B auf den Vorfall am nächsten Tag an, dieser meint:" Sowas passiert halt wenn man sich nicht an die Regeln hält!", und A hätte eh keine Chance etwas zu beweisen.

A war daraufhin beim einem Anwalt, dieser meinte allerdings dass man hier überhaupt nichts machen kann wenn man keine Zeugen hat. Fakt ist das A an dem Abend 4 weitere Personen in seiner Wohnnung hatte die teilweise auch auf dem Balkon standen von wo aus man den Eingang und das Auto beobachten kann. Allerdings hat kein Zeuge genau gesehen wie B das Auto beschädigt hat.

Gibt es hier trotzdem eine Chance das A gegen B klagt?
Wenn sich einer der 4 Kollegen von A bereit erklärt als Zeuge aus zu sagen, ist es notwendig dass er aussagt er habe genau gesehen wie B das Auto beschädigt hat oder reicht es B aufgebracht vom Auto weg rennen gesehen zu haben?
Wie dramatisch wäre hier eine Falschaussage von einem der 4 Personen in dem Stil, er habe genau gesehen was B getan hat? Wie ist der normale Ablauf eines solchen Rechtsstreites, reicht eventuell schon die alleinige Anwaltlische Androhung einer Klage von einem professionellem Anwalt um B zu Einsicht zu bewegen?

Ich bedanke mich und freue mich auf eure Anworten

Herzliche Grüsse
Tanja Simon

Hallo,

Wenn der Anwalt schon sagt, daß du Ohne Zeugen keine Chance hast, dann wird das wohl so sein.

Was die Falschaussage angeht, ist und bleibt eine Falschaussage eine Falschaussage.
Wenn der Zeuge durchhält, habt ihr Glück gehabt. Wenn er aber in der Verhandlung „wegknickt“ bzw „schlappmacht“, wird das auch von der Staatsanwaltschaft wie eine Falschaussage behandelt werden.
Außerdem dürftest du dann den Prozess verlieren und auf den Kosten sitzenbleiben.
(Mindeststrafe 3 oder 6 Monate weiß ich nicht mehr genau, hab schon lange keine Saalesch mehr geschaut) :wink:

Wenn du als „Kläger“ weißt, daß der Zeuge lügt, könnte der Schuß nach hinten losgehen. (Mir fallen auf Anhieb 2 Stichworte ein: 1.Anstiftung zur Falschaussage und 2. Versuchter Prozessbetrug inwieweit diese zutreffen würden, kann ich dir natürlich nicht sagen)

Wenn A also keine konkreten Beweise oder ECHTE Zeugen hat, sollte er die Finger von einer Klage lassen.

Gruß
Sticky

etwas anderes…
Hallo Tanja,
über die Moral dieser Geschichte solltest du dir mal etwas
eingehendere Gedanken machen. Stell dir vor, zufällig zerschlägt
jemand dem B mit einem Hammer den Sicherungskasten. B denkt jetzt
natürlich - das war Tanja, die hat sich fürchterlich über meinen
hipphopp geärgert und möchte ihren Vivaldi geniessen. Meine Freunde
(waren zwar zu dieser Zeit in Kapstadt, aber das weiss ja keiner) die
sind jetzt Gefälligkeitszeugen. Damit hat Tanja ein riesiges Problem.
Sachbeschädigung, vielleicht sogar eine Straftat… Einfach so. Das
ist bestimmt lustig, und Tanja freut sich darüber mächtig.
Eine Gesellschaft, in der diese Gedanken und Handlungen Standard
werden, bereitet sicherlich besonders viel Lebensfreude. Man könnte
hier auch sagen - Erziehung ist Glücksache und in diesem Fall voll
daneben gegangen .
Gruss
T-Bird

Tag.

Wenn der Zeuge durchhält, habt ihr Glück gehabt.

Na ja, das kann man so oder sehen. Wenn der Zeuge durchhält, ist es eine Falschaussage und damit eine Falschaussage und damit eine Falschaussage. Wenn er die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt, dann kann seine Strafe gemildert oder erlassen werden, § 158 StGB.

Wenn du als „Kläger“ weißt, daß der Zeuge lügt, könnte der
Schuß nach hinten losgehen. (Mir fallen auf Anhieb 2
Stichworte ein: 1.Anstiftung zur Falschaussage und 2.
Versuchter Prozessbetrug inwieweit diese zutreffen würden,
kann ich dir natürlich nicht sagen)

Klingt schon mal gut. Man könnte noch über falsche Verdächtigung nachdenken.

Levay

Hallo Tanja,

nicht schlecht - erwartest du, dass dir hier jemand zur Ansiftung rät? Der macht sich dann selbst der Anstiftung schuldig. Nicht so klug :smile:

Falsche Aussagen vor Gericht sind strafbar, die Anstiftung dazu auch, man könnte des Weiteren an eine falsche Verdächtigung denken (wobei das „wider besseres Wissen“-Handeln erfordern würde), ggf. noch Prozessbetrug, auch in Versuchsform.

Levay

Hallo!

Also abgesehen von dem bisher ohnehin schon Gesagten wird kein seriöser Rechtsanwalt so etwas machen.

Gruß
Tom

Ja, aber ob die meisten Anwälte seriös sind, ist ja eine andere Frage…

Levay

Servus!

Wenn der Zeuge durchhält, habt ihr Glück gehabt.

Na ja, das kann man so oder sehen. Wenn der Zeuge durchhält,
ist es eine Falschaussage und damit eine Falschaussage und
damit eine Falschaussage. Wenn er die falsche Angabe
rechtzeitig berichtigt, dann kann seine Strafe gemildert oder
erlassen werden, § 158 StGB.

Ich würde auf Beklagtenseite in einem solchen Fall unbedingt die Vereidigung des Zeugen beantragen. Dann macht der seine Aussage in dem Bewußtsein, ein Verbrechen zu begehen, das mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist - wenn er die Aussage dann noch stehen lassen will. Aber bei der Aussicht auf ein Jahr Knast hören 99% aller Freundschaften auf, wenn sie nicht mit Geld „unterfüttert“ werden.

Hallo du,

die Frage wollte ich ja eh schon immer mal einem Anwalt stellen:

Soweit ich weiß, wird vor Gericht ziemlich selten jemand vereidigt. Warum eigentlich?

Wenn ich mir vorstelle, ich wäre Anwalt, und da käme eine Zeuge, den ich für unglaubwürdig halte, was sollte mich davon abhalten, seine Vereidigung zu beantragen? Warum gehen die Prozessbeteiligten so sparsam damit um?

Levay

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Liebe Forumsmitglieder,

die Artikelverfasserin hat nach eigenen Angaben eine „unkonventionelle Lösung“ gefunden.

Damit halte ich das Thema hier für abgeschlossen.

Schönen Gruß

Christian [MOD]