Ich letzte Woche Mittwoch ist eine Mitschülerin aus meiner Berufsschulklasse in meinem Auto mitgenommen und nach Hause gefahren.
Dabei hat Sie durch das mitführen von 2 Aktenordner auf ihrem schoß mit der Metallkante an den Orndern mein Amaturenbrett beim ein- bzw. aussteigen beschädigt.
Es ist ein tiefer Kratzer im Plastik ca. 25cm lang, der sich nicht mehr wegpolieren läßt. Ich fragte sie ob sie eine Haftpflicht hat. Sie sagte „nein“. Da sie aber erst 19Jahre alt ist und ihre Ausbildung macht würde sie ihre Eltern fragen ob sie dort mitversichert ist.
Heute habe ich sie wieder gesehen und sie erneut gefragt, was denn nun sei.
Sie sagte mir sie werde den Schaden nicht übernehmen und ich sollte doch beweisen das sie es war.
Ich habe mich nicht aufgegt als ich den Schaden entdeckt habe; und habe sie ganz freundlich daraufhin gewiesen. Es würde mich nicht ägern aber mein Auto ist gerademal 6 Monate alt und haber erst 4000Km gefahren. Ich gehe mit meinen sachen pfleglich um was ich von anderen nicht behaupten kann.
Der Kostenvoranschlag meiner Werkstatt beträgt für die Reperatur 134,-€.
Bleibe ich jetzt auf den Kosten sitzen?
Was kann ich tun?
Lohnt sich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung?
Das ist wohl die Strafe wenn man anderen was gutes tut.
ein Strafantrag wegen Sachbeschädigung ist leider nicht vielversprechend, da bei der Verursacherin kein Vorsatz nachzuweisen ist. Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht.
Ihnen bleibt leider nur der Weg einer Zivilklage bei welcher allerdings Sie die Beweislast tragen. Bei einem Schaden von 135,00 Euro würde ich Ihnen vor dem Hintergrund vom mangelnden Zeugen raten den Betrag unter „Lehrgeld“ zu verbuchen und die Freundschaft zu beenden.
Naja, das ist eher ne zivilrechtliche Sache, da es ja hier scheinbar nicht absichtlich geschehen ist. Und da bin ich leider der falsche Ansprechpartner.
Meiner Ansicht nach wäre eine Strafanzeige ziemlich sinnlos.
bekommst du damit deinen Schaden nicht ersetzt. Das Strafrecht ist dazu da, den Strafanspruch des Staates durchzusetzen. D.h. es würde die nur etwas helfen, wenn du möchtest, dass deine Mitschülerin förmlich bestraft wird. (Davon abgesehen, ist fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar )
du könntest jedoch zum Anwalt gehen und zivilrechtlich Schadenersatz von deiner Mitschülerin fordern. Ob das Sinn macht hängt in erster Linie davon ab, ob man vor Gericht beweisen kann, dass sie den Schaden verursacht hat. Vielleicht gibt es jemanden, der gesehen hat, dass du ihr das Auto geliehen hast etc?
Kannst du das nicht nachweisen, würde ich das ganze eher lassen. Wenn du verlierst musst du nämlich Anwalt und Gerichtskosten zahlen!
also hier ist es so, dass die Mitfahrerin auf jedenfall, wie sie das macht ist egal, für den Schaden aufkommen muss. Man kann dies außergerichtlich klären, dazu müsste sie den Schaden ihrer bzw. der Versicherung ihrer Eltern melden. Oder du lässt ihr den KVA deiner Werkstatt zukommen und schreibst einen netten Brief dazu, dass wenn sie nciht bezahlt, Strafanzeige erstattet wird. Es ist zwar nicht so, dass sie den Schaden mutwillig herbei geführt hat, sie muss aber für Schäden welche sie verursacht aufkommen. Du bleibst auf den Kosten nicht sitzen, an dein Geld wirst du rankommen.
PS.: Geb ihr doch mal ein paar dezente Anreize, über ihr Verhalten nachzudenken.
Hallo Robert,
das Verhalten deiner Mitschülerin ist grottenschlecht. Du kannst über einen Rechtsanwalt (anders geht es ja wohl nicht) deine Ansprüche gegen sie geltend machen (ist reines Zivilrecht). Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung setzt voraus, dass sie den Schaden absichtlich gemacht hat. Eine Sachbeschädigung „aus Versehen“ ist nicht strafbar. Entweder du versuchst es zunächst noch einmal in einem direkten Gespräch mit ihr. Wenn nicht, brauchst du einen Anwalt um die Kosten einzutreiben. Bei 134,- Euro übersteigen die Anwaltskosten (auch mit Rechtsschutz/ Selbstbeteiligung) jedoch schnell den Wert des Schadens.
Gruß Jörg F.
deine Klassenkameradin ist dir zu Schadenersatz verpflichtet.
§823 Bürgerliches Gesetzbuch.
Es handelt sich hierbei um einen zivilrechtlichen Anspuch deinerseits, welchen du notfalls vor Gericht erwirken kannst.
Sollte sie, wie du schreibst, nicht versichert sein und die Versicherung ihrer Eltern nicht für den Schaden aufkommen, muss sie für den, durch sie selbst verursachten Schaden aufkommen, egal was sie sagt.
Hallo,
das ist natürlich sehr ärgerlich. Leider muss ich Dich enttäuschen, was die Anzeige betrifft. Sachbeschädigung verlangt Vorsatz, sie hätte den Schaden also absichtlich verursachen müssen. Die bliebe also nur der Zivilrechtsweg, was vermutlich teurer kommt, als der Schaden selbst ist. Außer natürlich Du hast eine Rechtschutzversicherung. Ich an Deiner Stell würde mal mit den Eltern der jungen Dame sprechen, vielleicht sind die ja einsichtiger… Eigentlich müsste sie auch über die Eltern mit haftpflichtversichert sein. Mit der Reperatur solltest Du dann allerdings warten bis die Versicherung das ok gibt, sonst zahlen die nämlich manchmal nicht.
Schöne Grüße
K
zivilrechtlich kenne ich mich nicht gut aus, aber rein tatsächlich müsste sie den Schaden an Deinem Auto wohl tragen. Fraglich ist in der Tat, ob Du beweisen kannst, dass sie es war, die Dein Armaturenbrett beschädigt hat… Kannst Du sie nicht an der Ehre packen?? Ihre Haftpflicht müsste doch so nen Schaden tragen…
Eine Strafanzeige hat keinen Sinn. Sachbeschädigung ist nur vorsätzlich strafbar, und sie wird das ja wohl kaum mit Absicht gemacht haben…
Echt ärgerlich, dass Deine „gute Tat“ so ne unschönen Konsequenzen hat.
Hallo Robert, dies ist kein Sachverhalt für die Polizei, denn der § 303 StGB setzt den Vorsatz der Tat voraus.
Wie du schon richtig geschrieben hast ist es ein Fall für die priv. Haftpflichtversicherung.
Mit der Antwort der Beifahrerin gebrauchst du nicht einverstanden zu sein. Gehe und melde es deiner Haftpflichtvers. und diese wird sich darum kümmern.
Tschau
Hallo Robert,
leider kann ich aus persönlichen Gründen erst heute antworten.
Hier liegt seitens der Schadensverursacherin ein äußerst schäbiges Verhalten vor.
Solltest Du Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen (Anzeige erstatten), wird diese Sache wohl mangesl öffentlichem Interesse eingestellt werden.
Bleibt der Zivilweg, dem ich auch keinen Erfolg beimessen kann, weil hier Aussage gegen Aussage steht. Letztendlich bleibst Du dann zusätzlich noch auf den Prozesskosten sitzen.
Ich kann Dir leider nichts Besseres sagen.
Liebe Grüße - Ernst
Hallo, ich denke, eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung lohnt sich nicht. Es ist ja davon auszugehen, dass die Mitschülerin es nicht absichtlich getan hat. Sie können aber zivilrechtliche Forderungen stellen. Dazu bitte einen Anwalt konsultieren. MfG
sachbeschädigung muss absichtlich passieren, das ist ein Fall für die Haftpflicht.sie hat unabsichtlich jemand anderen Eigentum beschädigt,dagegen ist man versichert.Sprechen sie mal mit ihrer Versicherung wie das weitere Vorgehen wäre.
man könnte natürlich meinen aussage gegen aussage,ich denke jedoch das es belegbar ist dass die person regelmäßig mitgefahren ist…zudem müsste man überlegen warum man so einen Aufstand machen sollte,wenn sie den schaden verursacht hätten,hätten sie es auch ihrer Haftpflicht gemeldet,also muss es natürlich einen grund geben warum diese person dafür aufkommen soll…die gegenpartei sollte sich nicht sicher fühlen und lieber den schaden regulieren,wenn dies nicht passiert ist ne Klage vorprogrammiert und wenn die gegenpartei verliert haben die noch viel höhere Kosten…wenn sie ne rechtsschutz haben würd ich gleich zum anwalt gehen und Klage einreichen…
Zudeem kann ein gutachten klären,durch was die kratzer entstanden sind,mit welchen maßen und stärken und im endeffekt ob ihre Geschichte glaubwürdig ist…