Hallo,
ich hoffe, mit kann jemand helfen bei folgendem Problem:
Wenn der Arbeitgeber die Berufshaftpflichtversicherungsbeiträge für den Mitarbeiter übernimmt, müssen diese als Sachbezüge dem brutto zugeschlagen und versteuert werden. So weit so klar. Muss dieser Betrag dann vom netto wieder abgezogen werden? Ist es nicht vielmehr so, dass nur Werte, die nicht in bar fließen (Dienstwagen usw.) vom netto wieder abgezogen werden müssen? Weiß jemand vielleicht, wo das steht und wie genau das geregelt ist?
Vielen Dank schon mal!
Servus,
dazu gibt es keine explizite Regel - außer derjenigen, dass dem Arbeitnehmer der vereinbarte Lohn nach den gesetzlichen Abzügen zusteht.
Wenn der Arbeitgeber die Haftpflichtversicherung für alle versicherten Arbeitnehmer bedient, wird die Prämie vom Nettolohn abgezogen, denn sonst würde sie ja zwei Mal bezahlt: Einmal an die Versicherung, einmal an den Arbeitnehmer.
Wenn der Arbeitnehmer die Versicherung bedient, darf die Prämie natürlich nicht abgezogen werden - dann würde sie ja gar nicht von dem einbehaltenen Geld bezahlt.
Wenn der Arbeitnehmer die Versicherung bedient und gleichzeitig die Prämien einbehalten werden, ohne dass in der Buchhaltung des Arbeitgebers auffällt, dass die bilanzierten Verbindlichkeiten aus Lohn & Gehalt immer mehr werden, dann ist das ein Indiz dafür, dass dort geschlampt wird.
Schöne Grüße
MM