Hallo,
mal angenommen, ein in D Angestellter arbeitet eine ganze Weile in der Schweiz. Der Arbeitgeber bezahlt die Hotelkosten und der AN bekommt ganz normal die Spesen, abzgl. 20% fürs Frühstück.
Irgendwann sind 3 Monate vergangen, der AN hängt immer noch in CH rum und die Spesen werden steuerpflichtig. So weit so gut (oder zumindest ok). Fürs Frühstück wird ab sofort nichts mehr abgezogen.
Irgendwann (nach ca. weiteren 3! Monaten) beginnt die Firma des AN, für das Frühstück im Hotel täglich 1,50 Euro als „Sachbezug“ anzusetzen.
Und schon fangen die Fragen an:
> ist das so ok?
> hätten die 1,50 schon seit Beginn der Steuerpflicht der Spesen angesetzt werden müssen?
> gibt es bei Sachbezügen keine Freibeträge?
> macht es einen Unterschied, dass der Arbeitsort in CH liegt?
> was passiert mit dem ermittelten Sachbezug am Monatsende? wird dieser (ähnlich geldwertem Vorteil) zum Berechnen der Lohnsteuer auf Gehalt addiert?
> gibt es bei dieser Konstellation eigentlich Optimierungsmöglichkeiten in der Steuererklärung?
Alles natürlich rein hypothetisch - ich stelle halt einfach gerne Fragen in Foren!

Vielen Dank für jegliche Informationen!