Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!
ich habe ein Problem mit der Versteuerung des Firmenwagens, wenn die Mitarbeiter einen Eigenanteil tragen müssen. Wer hat damit Erfahrung?
In unserem Unternehmen besteht die Möglichkeit, durch Verzicht von einem Teil des Gehalts (Nutzungskosten, Anschaffung, Abschreibung etc.) einen Firmenwagen (auch privat) zu fahren.
Bisher sind wir bei der Versteuerung so vorgegangen:
z. B. Gehalt ohne Firmenwagen 3.000 EUR,
bei Nutzung eines Firmenwagens:
Bruttogehalt 3.000 EUR,
abzüglich Nutzungskosten 500 EUR
= Gehalt 2.500 EUR,
Versteuerung Sachbezug 300 EUR,
= steuerpflichtiges Gehalt 2.800 EUR.
Das örtliche Finanzamt ist allerdings der Meinung, dass der Abzug für die Nutzung nicht höher sein darf als der Sachbezug, demnach dürften nur 300 EUR vom Bruttogehalt einbehalten werden (und 300 als Sachbezug versteuert = steuerpfl. Brutto 3.000 EUR).
Die Differenz von 200 EUR müsse dann vom Nettogehalt abgezogen werden.
Ich habe allerdings auch andere Informationen, dass unsere Vorgehensweise korrekt sein soll, allerdings ist das FA anderer Meinung.
Kann mir jemand helfen? Gibt es entsprechende Urteile oder Gesetze, aus denen sich unsere Berechnung ableiten bzw. bestätigen lässt? Solche Gehaltsumwandlungen gegen Firmenwagen wird es ja sicher öfter geben.
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!