In einer Gehaltsabrechnung gibt es einen Sachbezug über 150,- Euro.
In der Erläuterung dazu steht:
„Es handelt sich um die Anrechnung für einen Fahrkostenzuschuss. Dieser Betrag gehört zum steuerpflichtigen Bruttoentgelt. Da dieses Betrag nicht zur Auszahlung kommen darf, muss er vor der Auszahlung wieder abgezogen werden.“
Ich verstehe das als geldwerten Vorteil für einen auch privat genutzen Firmenwagen, der hier versteuert werden muss oder zum Beispiel einen Busshuttelservice zum Arbeitsplatz, durch die Firma bezahlt.
Ich verstehe nicht ganz, was hier ein „Fahrkostenzuschuss“ sein soll, weil der Begriff für mich etwas bezeichent, das auch tatsächlich ausgezahlt wird. Istz das im Buch nun unglücklich ausgedrückt, oder ist es doch etwas anderes als ich meine?
Hi !
„Es handelt sich um die Anrechnung für einen
Fahrkostenzuschuss.“
Wenn also jemand tagtäglich mit der Bahn zur Arbeit fahren muss, kann der Arbeitgeber ja, weil es in seinem Interesse ist, durchaus einen Teil der hierfür anfallenden Kosten dem Arbeitnehmer erstatten.
Auch bei Fahrten mit dem privaten Pkw steht dem Arbeitgeber dieses Recht zu.
Dies bedeutet für mich dieses Wort, welches man ja auch so schreiben könnte „Zuschuss (des Arbeitgebers) zu den entstandenen Kosten für Fahrten (Wohnung-Arbeitsstätte, Dienstreise) des Arbeitnehmers“
BARUL76
Hallo Barul,
aber in der Erläuterung steht doch:
„Da dieses Betrag nicht zur Auszahlung kommen darf, muss er vor der Auszahlung wieder abgezogen werden.“
Ein Zuschuss würde doch aber ausgezahlt werden!?
Servus Michael,
worin besteht der Zuschuss denn? Dienstwagen? Sammeltransport? Mitnahme durch Kollegen, die dafür km-Geld bekommen? Durch den Arbeitgeber gesponserte Buslinie (ich kenn da eine bei Potsdam)?
Immer dann, wenn der Zuschuss nicht in Geld, sondern in Natura fließt, muss er vom Netto abgezogen werden, damit er nicht zweimal fließt.
Schöne Grüße
MM
Servus Michael,
worin besteht der Zuschuss denn? Dienstwagen? Sammeltransport?
Mitnahme durch Kollegen, die dafür km-Geld bekommen? Durch den
Arbeitgeber gesponserte Buslinie (ich kenn da eine bei
Potsdam)?
Immer dann, wenn der Zuschuss nicht in Geld, sondern in Natura
fließt, muss er vom Netto abgezogen werden, damit er nicht
zweimal fließt.
Schöne Grüße
Hallo MM,
das genau ist eben aus der Darstellung im Buch nicht erkennbar. Meiner Meinung nach ist das sehr dumm formuliert/dargestellt. Ich würde auch sagen, dass es ein Zuschuss in Form von Sachleistungen ist (gesponserte Buslinie oder so).
Ich weiss nicht, wo Dein Problem liegt. Es ist Doch ganz klar als Sachbezug gekennzeichnet, damit ist kein Mittelfluss verbunden. Der Begriff ist klar definiert.
In der Gehaltsabrechnung wird der Sachbezugswert als zu versteuerndes Einkommen eingestellt und als nicht zu versteuerndes Einkommen wieder abgezogen. Dadurch ist die Position für den Arbeitgeber kostenneutral (Ausnahme Sozialversicherungsleistungen) und der Arbeitnehmer zahlt für den Gegenwert der Sachbezüge Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.
Beispiele sind Verpflegungskosten, Trennungsgelder, Firmenrabatte usw.
Gruß
Dieter
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Servus Dieter,
der Arbeitnehmer zahlt für
den Gegenwert der Sachbezüge Sozialversicherungsbeiträge und
Steuern.
Das tut er im beschriebenen Fall hoffentlich nicht, wenn es sich um einen Fahrtkostenzuschuss handelt. Der hat dann mit einem Sachbezug etwas zu tun, wenn der Teil der Dienstwagennutzung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb entfällt, durch den Arbeitgeber als Fahrtkostenzuschuss behandelt wird. Auch Job-Ticket und dergleichen kommt in Frage. In vielen Fällen (hab ich in der vorigen Antwort beschrieben) ist die Belastung des Arbeitgebers durch die pauschale Steuer weniger als die Entlastung des Arbeitnehmers von ESt plus die Entlastung von AG & AN von Versicherungsbeiträgen (KV & SV).
Ein Zuschuss, der schlicht als Zuschuss in Geld bezahlt wird, ist definitiv kein Sachbezug.
Beispiele sind Verpflegungskosten, Trennungsgelder,
Firmenrabatte usw.
Verpflegungskosten sind eher selten Sachbezüge, nämlich bloß dann, wenn sie (a) die steuerfrei erstattbaren Werte übersteigen und (b) durch den Arbeitgeber nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden (z.B. Hotelfrühstück).
Trennungsgelder ebenfalls bloß in dem Umfang als (teilweise) steuer- und SV-pflichtige Gehaltselemente abzurechnen, in dem sie nicht als steuerfreier Ersatz für Mehraufwand für Verpflegung bezahlt werden. Und bezahlt werden sie immer, wie der Name „-gelder“ sagt. Also keine Sachbezüge.
Firmenrabatte sind ein Beispiel, allerdings ein fummeliges, weil zwar Sachbezüge vorliegen, deren steuerliche Behandlung vom Einzelfall (Höhe des Rabatts) abhängt.
Schöne Grüße
MM