Hallo,
wenn ein AG bisher zum Sachbezug Kost Waser, Kaffee und ein Mittag- bzw. Abendessen zur Verfügung gestellt hat, kann er dann die Getränke einfach streichen?
Ist festgelegt, was der AN für den Sachbezug Kost alles bekommt?
Wenn der AG nun die Leistung ändert, kann dann der AN den Sachbezug „abwählen“ oder ist das Pflicht?
Danke für eine Antwort
Die Mimose
Hallo Mimose,
sind das freiwillige, lohnsteuerfreie AG Zuwendungen??? (Wenn jetzt Kürzungen erfolgen hatte das Unternehmen evtl. eine Lohnsteuerprüfung, das Finanzamt bemängelte die Getränke-nur so kann ich mir das erklären)hier die Aufstellung:
- Verpflegung (an 30 Tagen im Monat):
Verpflegung Allgemein Euro Jugendliche/Auszubildende Euro monatlich 217,00 Euro
täglich 7,23 Euro
Wird Verpflegung teilweise zur Verfügung gestellt sind so sind:
- 1,57 Euro für Frühstück = 47,00 Euro/Monat (auch für Jugendliche und Auszubildende)
- 2,83 Euro für Mittagessen = 85,00 Euro/Monat (auch für Jugendliche und Auszubildende)
- 2,83 Euro für Abendessen = 85,00 Euro/Monat (auch für Jugendliche und Auszubildende)
monatlich anzusetzen. Für einzelne Tage gilt 1/30 der Monatswerte.
Freie Getränke:
Die Bereitstellung oder Überlassung von Getränken wie zum Beispiel von Kaffee, Tee, Milch oder
Mineralwasser zum Trinken während der Arbeit im Betrieb ist steuer- und sozialversicherungsfrei, da dies
keine freie Verpflegung, das heißt vollständige Mahlzeit, ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Getränke
offen direkt am Arbeitsplatz, aus Automaten oder in einer Kantine abgegeben werden.
Nach einem BFH-Urteil (BFH, 15.12.1977 - VI R 150/75, BStBl II 1978, 239) ist die persönliche Einschätzung des Werts der Sachbezüge durch den Arbeitnehmer nicht von Bedeutung.
Wenn du noch unsicher bist, frag einfach im Unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
S. Horenburg
Hallo,
die Frage ist, ob das vertraglich geregelt ist, dass Du für eine Verköstigung aus welchen Gründen auch immer eine Leistung bezahlst. Wenn ja, und sollte die Leistung allerdings abebben, so kannst Du das natürlich rechtlich geltend machen. Aber gegen den eigenen AG klagen ist immer schlecht. ich würde das direkte Gespräch suchen, Ihmsagen, daß Du das nicht gut findest und eine Lösung her muss. Und zur Not dann vom Vertrag Abstand nehmen. Kannst oder musst dann selbst für Dich entscheiden und dich Verköstigen.
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß
Stephan