Ist die Übernahme von Studiengebühren ein geldwerter Vorteil? D.h. ein Unternehmen schließt mit seinem Angestellten einen Arbeitsvertrag, in dem alles andere (Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub usw.) geregelt ist und verpflichtet sich gleichzeitig zur Übernahme der kompletten Studiengebühren für ein Studium, z.B. Betriebswirtschaftslehre?
Wenn das Studium im überwiegenden betrieblichen Interesse erfolgt, dann kein geldwerter Vorteil.
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Ich möchte das Problem etwas konkretisieren: Eine Steuerpflicht hinsichtlich Einkommen ist wohl nicht gegeben; aber wie verhält es sich in der Frage einer evtl. Abgabepflicht nach dem Sozialverischerungsrecht?
Ich möchte das Problem etwas konkretisieren: Eine
Steuerpflicht hinsichtlich Einkommen ist wohl nicht gegeben;
aber wie verhält es sich in der Frage einer evtl.
Abgabepflicht nach dem Sozialverischerungsrecht?
hallo Lenfant
wenn ein „Vergütungsbestandteil“ steuerfrei ist, ist dieser Bestandteil i.d.R. auch SV-frei.
Gruß
Sonja
Danke für die Unterstützung!