Sachbezüge für Arbeitnehmer

Hallo,

ich hoffe mal, ich bin mit meinem Beitrag hier richtig.

Es geht um Folgendes: Ein Arbeitgeber möchte im kommenden Jahr seine AN belohnen, wenn sie wenig „krankfeiern“. Er hat sich gedacht, dass er jedem AN einen 500,- Euro-Tankgutschein aushändigt, wenn dieser keine Kranktage hatte am Jahresende. Jeder Kranktag „kostet“ den AN 50,- Euro seines Tankgutscheins, wer also zehn Tage krank war, guckt am Ende des Jahres in die Röhre (wer drei Tage krank war, bekommt einen Gutschein über 350,- Euro usw.).

Mal abgesehen davon, wie sinnig so eine Idee ist oder nicht, hat es jetzt ein AN tatsächlich geschafft, im Laufe des Jahres keinen Tag krank zu sein. Im Januar des Folgejahres bekommt er jetzt 12 Tankgutscheine á 40,- Euro (macht insges. 480,- Euro) und noch 20 Euro in die Hand gedrückt - also ist er bei insges. 500,00 Euro.

Der AG wird gefragt, wie er das jetzt verbucht. Er faselt was von 40 Euro Sachbezüge steuerfrei für jeden AN pro Monat und das geht schon.

Fakt ist doch meines Wissens nach: Der AG kann jedem AN pro Monat Sachbezüge „auszahlen“ im Wert von max. 44 Euro, die sind dann steuer- u. sozialabgabenfrei.

Aber kann der AG diese monatl. Sachbezüge „sammeln“ und einmal im Jahr auszahlen?

Müssen diese Sachbezüge nicht auch sachbezogen sein (klar deklariert, um was für eine Sache es sich handelt)?

Müssen diese Bezüge nicht über die Abrechnung des AN laufen?

Und wenn das nicht so gehandhabt wird, wenn also der AN am Anfang des neuen Jahres diese ganzen Gutscheine in die Hand bekommt und mal irgendwann eine Betriebsprüfung nachfragt, kriegen dann AG und AN nicht schwer einen auf den Deckel wegen Steuerhinterziehung?

Bitte klärt mich mal auf, wie das richtigerweise zu laufen hat - schon mal vielen Dank im Voraus!

Einen schönen Tag wünscht

Michaela

Moin,

m.E. scheitert das Ganz schon daran, dass auf den Gutscheinen ein Geldbetrag ausgewiesen wird. Und damit ist es kein Sachbezug mehr sondern ganz normaler steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.

§ 8 EStG: Einnahmen
(1) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen.

http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken…

VG
e

Bargeld ist immer dem Bruttolohn zuzurechnen (20 €) 44 € Sachnezug gilt monatlich. Zeitpunkt an dem der Gutschein zur Verfügung gestellt wird zählt.
Mein Tipp: Er kauft die Gutscheine zwar alle auf einmal händigt sie aber im Folgejahr monatlich aus. Nachweis dafür über Unterschrift des Mitarbeiters.
Tankgutscheine werden mittlerweile anerkannt