Sacheinlage und AFA für 10 J. altes KFZ

Bei Neugründung einer Firma soll ein 10 Jahre alter PKW soll ins Betriebsvermögen als Sacheinlage eingestellt und abgeschrieben werden. Wäre eine Sacheinlage laut Schwacheliste von 8000 Euro möglich und könnte der PKW noch abgeschrieben werden, wenn ja wie lange und wie hoch? Oder macht es gar keinen Sinn, den PKW einzustellen? Für Antworten würde ich mich freuen.

Bei Neugründung einer Firma soll ein 10 Jahre alter PKW soll
ins Betriebsvermögen als Sacheinlage eingestellt und
abgeschrieben werden. Wäre eine Sacheinlage laut Schwacheliste
von 8000 Euro möglich

Ja wenn das der Wert des PKWs ist…

und könnte der PKW noch abgeschrieben werden,

Ja

wenn ja wie lange und wie hoch?

Über die Nutzungsdauer, je nachdem…

Oder macht es gar keinen Sinn, den PKW einzustellen?

Ohne Fahrtenbuch machts sicher keinen Sinn…

Hallo,

ein 10 Jahre alter Pkw als Sacheinlage macht keinen Sinn, wenn das Fahrzeug auch noch privat genutzt wird.

Bei einem Restwert von 8000 € wird der Neuwert wohl bei 40.000 € gelegen haben. Das bedeutet, dass monatlich für die Privatnutzung 1% des Neuwertes = 400 €, jährlich = 4.800 € der Gewinn erhöht wird. In zwei Jahren macht das schon mehr aus, als das Fahrzeug wert ist.

Gruß Woko

hallo Woko,

das wäre doch im Einzelfall zu prüfen.

Wenn nur geringe Privatnutzung: Fahrtenbuchmethode

Wenn doch Anwendung der 1%-Regelung: Die private Nutzung wird gekappt auf Höhe der Kosten, also im schlechtesten Fall eine Null-Nummer.

Gruß
Sonja

Hi !

also im schlechtesten Fall eine Null-Nummer.

eher im besten Fall eine Nullnummer. Irgendwann dürfte das Auto auch mal aus dem Betriebsvermögen ausscheiden (Verkauf oder Entnahme). Wurde das Auto also dem BV zugerechnet, werden hier plötzlich Gewinne zu versteuern sein.

BARUL76

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