Sachen auf die Strasse werfen?

Hallo
Eine Person A wohnt in einem möbiliert gemieteten Appartment, die Kündigungsfristen sind zum Ende eines jeden Monates im Mietvertrag.
Die Person A hat Mietrückstände, der Vermieter ist sehr aggressiv.
Frage: kann der Vermieter wegen der Mietrückstände (bisher 2 Monate) die Wohnung räumen und die Sachen der Person A auf die Strasse werfen?
Danke
Gruss
Sphinx

Hallo,

Klares Nein, sollte dies Geschehen sein, kann man den Vermieter Anzeigen!
Zu dem, für den Schaden der Möbel etc. haftet auch der Vermieter.

Gruß

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Hallo XaZ:
Danke Schön :smile:

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Hallo,
man sollte aber auch an die Möglichkeit der fristlosen Kündigung bei Mietrückständen denken:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Und ein Vermieter, der auf die Bezahlung der Miete besteht, besteht auf seinem guten Recht. Insofern darf er da auch ein wenig ‚aggressiv‘ werden.

Gruß
loderunner

Hallo loderunner:
Das ist doch keine Frage, dass der Vermieter ein Recht auf sein Geld hat und er wird auch sein Geld vollständig bekommen. das weiss er auch.
Er kann auch kündigen und noch viele Möglichkeiten, die er hat, die stellt niemand in Frage.
Nur er droht, die Sachen auf die Strasse zu werfen, er war in Abwesenheit des Meiters mehrfach in der Wohnung (Generalschlüssel)
In dem Mietvertrag ist ein Satz, nachdem der Vermieter die Wohnung betreten kann.
Danke
Gruss

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Hallo auch!

Selbst wenn ein solcher Passus im Vertrag steht, darf der VM nicht in Abwesenheit des M die Wohnung betreten. Außnahmen können schlimme Dinge wie Brand oder so sein. Da gehen wir hier mal nicht von aus. Tatsache ist, das der VM rechtlich wohl eine Kündigung wg. Mietschulden durchsetzen kann (ggf. auch fristlos). Räumen, oder Möbel auf die Strasse werfen, darf er nicht. Das darf nur ein Gerichtsvollzieher mit entsprechendem Gerichtsurteil!

Gruß
Andreas

Hallo,

Das ist doch keine Frage, dass der Vermieter ein Recht auf
sein Geld hat und er wird auch sein Geld vollständig bekommen.

Er hat nicht nur Recht auf sein Geld, er hat Recht auf sein Geld zum vereinbarten Termin.
Du willst doch auch nicht mal eben zwei Monate auf Deinen Lohn warten, oder?

er war in Abwesenheit des Meiters mehrfach in der Wohnung
(Generalschlüssel)

Der Vermieter hat in der Wohnung nichts zu suchen. Er hat nicht mal das Recht auf einen Generalschlüssel.
Siehe:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnungszutritt-durc…
Es gibt aber Einschränkungen in Studentenwohnheimen, bitte ggf. beachten!

In dem Mietvertrag ist ein Satz, nachdem der Vermieter die
Wohnung betreten kann.

Papier ist geduldig. Ein Vertrag kann auch gesetzeswidrige Klauseln enthalten - dann sind zumindest diese (und manchmal sogar der komplette Vertrag) ungültig.

Gruß
loderunner