Sachen bei Ebay für andere Verkaufen

Hallo,

wenn ich die Dienstleistung anbiete Sachen für andere Leute bei Ebay zu verkaufen, ich also nur die Artikelbeschreibung erstelle und die Ware unter meinen Ebay Account bei Ebay einstelle, dort jedoch darauf Hinweise das ich die Auktion nur im Auftrag eines Bekannten/Kunden durchführe.

Muss ich dann auf die Artikel zwei Jahre Gewährleistung geben?
Oder kann ich diese ausschliessen?

Ich möchte an der Stelle zwischen Verkäufer und Kunden nur als Dienstleister auftreten der für den Verkäufer nur die „Plattform“ für den Verkauf darstellt.
Natürlich soll in den Auktionen ausdrücklich auf den Sachverhalt hingewiesen werden.

Gruß Nikos


http://www.hobbyretter.de
Führungsqualität ist, wenn man den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zieht, dass er die entstehende Reibungshitze als Nestwärme empfindet.

Moin

Ja musst Gewährleistung geben (bei Gebrauchtartikeln kannste se auf 1 Jahr runter setzen), weil du dann ja gewerblich handelst und nicht deinen eigenen privaten Plunder verkaufst.
Auch wenn du privaten Plunder von anderen kaufst um ihn weiter zu verscherbeln, handelste auch gewerbl. und musst Gewährleistung geben.

Sowas gibts in eBay schon… nennen sich Verkaufsagenten.

MfG
Lilly

Hallo,

also ich seh das nicht ganz so!
Wenn jemand nur den Service bietet den Artikel bei ebay einzustellen, dann verkauft nicht er die Ware sondern sein Kunde verkuaft diese. Der Einsteller ist Dienstleister!
Beispiel aus anderem Bereich: ein Autohaus verkauft einen Gebrauchtwagen im Kundenauftrag. Da ist auch nichts mit Gewährleistung.
Anders sieht es natürlich bei vorherigem Ankauf und anschließendem Verkauf aus. Da muss gewährleistet werden.

Oder was meinen die Rechtsexperten?

Grüße von
Tinchen

Hi
Gerade wenn du als Verkaufsagent gewerblich tätig bist, ist Gewährleistung ein thema für dich. Du musst dich um dich abzusichern eben um den Zustand deiner Ware kundig machen.
HH

Hi

Wenn jemand nur den Service bietet den Artikel bei ebay
einzustellen, dann verkauft nicht er die Ware sondern sein
Kunde verkuaft diese. Der Einsteller ist Dienstleister!
Beispiel aus anderem Bereich: ein Autohaus verkauft einen
Gebrauchtwagen im Kundenauftrag. Da ist auch nichts mit
Gewährleistung.

Ein Händler der in Kommission verkauft ist trotz allem mein Geschäftspartner als Käufer. Er muss sich mir gegenüber verantworten. was er dann wiederum mit seinem Geschäftsparten, dem Besitzer der Ware macht ist sein Problem. Find ich. Ansonsten wäre auf diese art jegliche Sicherheit für Käufer ausgehebelt.

HH

Moin

Der Einsteller ist Dienstleister!

Der Einsteller verkauft handfeste Waren und das aus gewerbl. Nutzen.

Beispiel aus anderem Bereich: ein Autohaus verkauft einen
Gebrauchtwagen im Kundenauftrag. Da ist auch nichts mit
Gewährleistung.

Dann haste dich aber übern Tisch ziehen lassen.
Gerwerblich is gewerblich.
Nur Privatverkäufer würden die Gewährleistung komplett ausschliessen.

Egal in welchen Namen verkauft wird… Käufer und Verkäufer haben einen Vertrag.
Gewerbl. Verkäufer können daher auch haftbar gemacht werden.
Er muss sich halt auch wiederum vertraglich mit seinen Kunden absichern.

Der Käufer hat mit den Kunden vom VK nicht viel zu tun. Mit denen hat er keinen Vertrag.

S gibt da n nettes Buch, heißt ‚eBay & Recht‘.
Ansonsten kann man auch googlen :wink:

„Als Verkaufsagent wickeln Sie im Kundenauftrag Online-Auktionen gegen Provision ab. Für Ihren gewerblichen Handel über eBay, hood & Co. ist Gewährleistung ein entscheidendes Thema. Sie können sie laut Paragraf 475 BGB - im Gegensatz zu privaten Verkäufern - nicht völlig ausschließen.“
http://www.vnr.de/www.vnr.de/vnr/recht/wirtschaftsre…

oder

"Kauft ein Verbraucher von einem eBay-Verkaufsagenten eingestellte Ware, liegt hier ein Vertrag Privat-zu-Gewerblich vor, auch B2C (Business-to-Consumer) genannt. Seit dem 01. Januar 2002 haftet ein Verkäufer grundsätzlich zwei Jahre lang für Mängel. Der eBay-Verkaufsagent vergibt also für jeden versteigerten Artikel automatisch eine 24-monatige Gewährleistungsfrist (Sachmängelhaftung). Und gewerbsmäßige Händler können die Sachmängelhaftung niemals ausschließen (§ 475 Abs. 1 BGB). Der Verkaufsagent kann allerdings die Gewährleistung bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate beschränken (§ 433 I Satz 2 BGB, § 434 I BGB)! "
http://www.webscala.de/verkaufsagentur/#a07

MfG
Lilly