Sachen eines Dauerbesuchs vor die Tür stellen?

Liebe Community,

über zwei Monate wohnte eine Bekannte von mir komplett unentgeltlich und ohne vertragliche Regelung bei mir, da sie für diese Zwischenzeit keine Wohnung fand. Sie war nie bei mir gemeldet und brachte keine Gegenleistung mit Ausnahme von gemeinsamen Einkäufen der Lebensmittel usw.

Nun ist sie im Streit ausgezogen und hat ein paar wenige Klamotten und langhaltende Nahrungsmittel hier liegen lassen, kümmert sich aber auch nach Anfrage (!) nicht darum, sie abzuholen.

Darf ich die Sachen einfach vor die Tür stellen und ihr sagen, dass sie die Dinge dort abzuholen hat? Ich habe keine Lust Lagerraum zu spielen und bezweifle, dass sie das jemals holen wird.

VG

Nein das darfst du leider nicht. Du könntest es jedoch bei ihr vor de Tür stellen, wenn du es wegschmeißt und sie will die Sachen wiederhaben dann kann es Ärger geben. Ich weiß es ist blöd, Stells doch einfach in den Keller oder benutz es selber.

Vielen vielen Dank! Okay - wegschmeißen auf keinen Fall. Und vor meine eigene Haustür stellen und ihr sagen, dass sie es da abholen kann? Da könnte es halt gestohlen werden… :confused: Glaube nicht, dass sie sonst reagieren würde. Oder wenn ich ihr eine Frist zur Abholung setze? Wie lang müsste die sein? Ich weiß halt nichtmal wo sie jetzt wohnt.

Nein das darfst du leider nicht. Du könntest es jedoch bei ihr
vor de Tür stellen, wenn du es wegschmeißt und sie will die
Sachen wiederhaben dann kann es Ärger geben. Ich weiß es ist
blöd, Stells doch einfach in den Keller oder benutz es selber.

Das Problem ist leider dass du es vor deine Tür nicht stellen darfst aus mietrechtlichem Gründen - Brandschutz etc. - dss könnte Ärger mit dem Vermieter geben. Also rein rechtlich musst du die Sachen 6 Monate aufbewahren danach darfst du die wegschmeißen. Erzähl ihr doch einfach dass du die Sachen weggeworfen hast Vllt meckert sie dann warum du das gemacht hast und will sie wieder haben oder Ersatz- manche Leute legen das drauf an. Und dann kannst du sagen ja gut komm vorbei du bekommst „Geld“ und wenn sie dann kommt drück ihr ihre Sachen in die Hand… Wenn die sich auch darauf nicht meldet naja dann warte noch ein paar Wochen und Schmeiß es weg.

„Undank ist der Welten Lohn“ Wenn Du sie rerreichen kannst, setz Ihr eine Frist (3 bis 7 Tage) und entsorge die Sachen ansonsten.

Man sollte ihr nachweisbar schriftlich eine letzte Frist zur Abholung setzen. In diesem Schreiben weist man sie darauf hin, dass die Sachen ansonsten entsorgt werden und sie die Entsorgungskosten zahlen muss.

Das Problem ist, wenn man die Sachen „einfach so“ vor die Tür stellt und sie dann gestohlen werden oder beschädigt werden, eine Schadensersatzpflicht besteht.

ich würde dir raten, der Bekannten einen sachlichen Brief zu schreiben und ihr mitzuteilen, und demzufolge eine Frist setzen, bis wann sie ihre Sachen abholen kann.
Gleichzeitig solltest du darauf hinwweisen, dass wenn bis zum o. g. Termin die persönlichen Dinge nicht abgeholt sind, du diese Sachen dem Roten Kreuz oder einer anderen Gesellschaft spendest.

Viel Erfolg

Hallo,

das würde ich nicht machen. Dann kommt sie doch und es gibt wieder Streit. Und Sie bekämen gegebenfalls mit Ihrem Vermieter Probleme.
Bei den Lebensmitteln würde ich behaupten, dass Sie sie verwenden könnten - Sie hatten ja anscheinend so eine Art gemeinsame Haushaltskasse.

Das sind nur Ideen, die mit Mietrecht nur am Rande zu tun haben.

Gruß Elfriede

Sehr geehrte ???,

wie Sie selbst schreiben, ist Ihre Bekannte ohne „wenn und aber“ bei Ihnen unter gekommen.
Hiermit geht Ihre Entscheidung nicht!!! ins Mietrecht, sondern ist eine Zivilangelegenheit.
Wie Sie jetzt entscheiden mit den Hinterlassenschaften dieser Dame, ist Ihre eigene Sache und die ev. Konsequenzen ebenfalls. Hier kann Ihnen aus dem Mietrechtsforum niemand einen mietrechtlichen Rat geben.

MfG Waldi64

Sofern es keinen Nachweis über die Existenz dieser Sachen gibt und Sie der Auffassung sind, dass die Eigentümerin die Dinge aufgegeben hat und dass es sich von daher auch nach Ihrer Auffassung um Müll handelt, können Sie den entsorgen.

Also …
wie sich hier die genaue Rechtslage verhält, weiß ich nicht, aber ich würde die Bekannte nochmals ansprechen und ihr eine Frist setzen, bis wann die Teile abgeholt werden müssen.
Danach würde ich die Teile entsorgen.
Gruß
Mike-Lohfelden

Es kommt auf den Wert dieser Dinge an. Bei teureren Gegenständen wurde ich sicherheitshalber einen Einschreibebrief absenden an diejenige, der eine Frist bis zur Abholung der Sachen genannt wird. Nach fruchtlosem verstreichen der Frist wurde ich ihr ankündigen, dass die Sachen dann vernichtet werden. Das würde ich dann auch tun.

Wenn sie sie nämlich vor die Tür stellen und dort bleiben sie dann stehen, dann könnten sie Ärger mit anderen Mietern oder dem Vermieter bekommen.

Hallo denisen,
die Sachen mußt du aufbewahren u. kannst sie nicht einfach vor die Tür legen. Werden die Sachen von deiner Bekannte weggenommen, mußt du für den Schaden aufkommen.
Schreib ihr einen Brief per Einschreiben/Rückschein mit einer Frist(14 Tage) bis wann sie die Sachen abholen soll.
Wenn sie diese Frist nicht einhält, setzt du eine zweite Frist mit dem Hinweis, dass du die Sachen sonst entsorgst.
Wenn sie dann nach einer weiteren Frist nicht reagiert kannst du die Sachen entsorgen.
Aber bitte alle Schreiben per Einschreiben/Rückschein, so dass du im Streitfall einen Beleg hast, dass du sie 3x aufgefordert hast , die Sachen abzuholen.
Liebe Grüße
Heike

ebe Community,

über zwei Monate wohnte eine Bekannte von mir komplett
unentgeltlich und ohne vertragliche Regelung bei mir, da sie
für diese Zwischenzeit keine Wohnung fand. Sie war nie bei mir
gemeldet und brachte keine Gegenleistung mit Ausnahme von
gemeinsamen Einkäufen der Lebensmittel usw.

Nun ist sie im Streit ausgezogen und hat ein paar wenige
Klamotten und langhaltende Nahrungsmittel hier liegen lassen,
kümmert sich aber auch nach Anfrage (!) nicht darum, sie
abzuholen.

Darf ich die Sachen einfach vor die Tür stellen und ihr sagen,
dass sie die Dinge dort abzuholen hat? Ich habe keine Lust
Lagerraum zu spielen und bezweifle, dass sie das jemals holen
wird.

VG

würde Frist setzen evtl. Androhung Entsorgung Altkleidersammlung, Lebensmittel können sie ja wohl selbst aufbrauchen, wenn sie 2 Monate kostenfrei gewohnt hat, wie natürlich die genaue Rechtslage aussieht weiß ich leider auch nicht.

Dies ist ein zivilrechtliches Problem und keins für Mietrecht. Private Streitigkeiten sind im Mietrecht nicht geregelt

Liebe Ratsuchende,
setzen Sie ihr eine Frist zur Abholung der Sachen. Vor die Tür stellen würde ich sie nur, wenn sie dort niemanden stören. Nach Ablauf der Frist können Sie alles wegwerfen oder spenden.
Viel Glück!

Hallo,

das kommt auf die Regelungen in der Hausordnung an. Aber: Sie haben nicht geschrieben, wie viele Mietparteien es bei Ihnen gibt. Wenn Sie die Dinge einfach vor der Tür abstellen, ziehen Sie die anderen Mieter mit rein. Das ist problematisch.

Warum stellen Sie die Sachen nicht einfach vor der Tür Ihrer Bekannten ab ? Wäre doch viel „eleganter“, sofern der Aufwand nicht zu hoch ist.

Viele Grüße
JB

Hallo, ob es da rechtliche Grundlagen gibt weiß ich nicht. Logisch gesehen würde ich ihr eine angemessene Frist stellen, bis zu der sie die Dinge abzuholen hat oder sie werden entsorgt. Das wird sicherlich helfen.

Eklis64

Hallo, rein rechtlich war Ihre Bekannte Ihr Gast und nicht Ihre (Unter-)Mieterin. Die Sache ist zwischen Ihnen beiden zu klären. Setzen Sie Ihr schriftl. eine Frist und teilen Ihr mit, daß Sie nach erfolglosem Verstreichen die Sachen entsorgen werden. Lagerraum brauchen Sie jedenfalls für Ihre Bekannte auf Dauer nicht bereitzustellen.-Gruß, Achim