Sachen gibt's

…die gibt’s gar nicht.
Deswegen hier ein „fiktiver“ Fall.

Am 1.5. findet eine Übergabe statt (Auszug). Der Vermieter stellt Mängel fest, die gar keine sind. Sagen wir mal, Kleinigkeiten. Da das nicht so das Problem ist, willigt der ausziehende Mieter ein und unterschreibt das Übergabeprotokoll. Darauf hin möchte der Vermieter das Protokoll nach Hause mitnehmen OHNE dem Mieter eine Kopie zu geben!
Zitat vom Mieter: „Ich weiß nicht ob das so für meinen Anwalt reicht“ !!!

Aber es kommt noch besser!
Nach kurzer Diskussion spricht man dann doch einen Passus ab, der nachträglich in das Protokoll eingetragen werden soll. In diesem Passus geht es darum das dass vertragsgemäße Kündigungsdatum festgehalten und vom Mieter unterschrieben werden soll. Da in diesem Fall aber der Mieter (zu recht) fristlos gekündigt hat, ist das nur eine Falle.

Denn tatsächlich hält sich der Vermieter nicht an die Absprache und schreibt seinen Satz so hin wie er möchte (zu ungunsten des Mieters). Darauf hin streicht der Mieter das Dokument durch und erklärt es für nichtig. Ein Zeuge war natürlich die ganze Zeit anwesend.

Eine offizielle Übergabe konnte also (dank des Vermieters) nicht stattfinden. Abschliessend war der Vermieter der Meinung das der Mieter noch Nacharbeiten zu tätigen hat und bestand somit darauf das die Schlüssel wieder vom Mieter entgegen genommen werden. Dies hat der Mieter getan, da dieser erst klären musste ob er die Nacharbeiten tatsächlich durchführen muss. Ergebnis: Muss er nicht.

Bitte nicht auf folgendes beziehen da dies längst (per Anwalt, Rechtschutz, und co.) geklärt ist:

  • fristlose Kündigung seitens des Mieters ist rechtens
  • Nacharbeiten in der Wohnung sind NICHT mehr durchzuführen, Wohnung wurde besenrein und ordnungsgemäß abgegeben

Nun die wesentlichen Fragen:
Wer hat nun Handlungsbedarf?
Erfolgte eine Übergabe, trotz nicht erfolgter Schlüsselübergabe?
Das Mietverhältnis dürfte nicht mehr weiterlaufen, trotzdem, wie bringt man nun die Schlüssel an den Mann? Annahme wird nämlich vermutlich verweigert.

Grüße,
Lina

Hi,

eigentlich müsste dir das auch dein bereits eingeschalteter anwalt beantworten können :wink:

Das Mietverhältnis dürfte nicht mehr weiterlaufen, trotzdem,
wie bringt man nun die Schlüssel an den Mann? Annahme wird
nämlich vermutlich verweigert.

Ich würde die Schlüssel per Boten (der somit als Zeuge fungiert) - unter Angabe von Datum Uhrzeit und Unterschrift des Boten - in den Briefkasten des Vermieters werfen, bzw. vorher klingeln und eine persönliche Übergabe anbieten, falls möglich.

Marion

Nachtrag - Annahmevereitelung? Annahmeverzug?
Hi,

Ich würde die Schlüssel per Boten (der somit als Zeuge
fungiert) - unter Angabe von Datum Uhrzeit und Unterschrift
des Boten - in den Briefkasten des Vermieters werfen, bzw.
vorher klingeln und eine persönliche Übergabe anbieten, falls
möglich.

Nimmt er den Schlüssel nicht an, oder verhindert er die Annahme wissentlich, um sich in eine bessere Position zu bringen, so gilt das meines Wissens dennoch als zugegangen. Zumindest bei Schriftstücken wie Kündigungen ist das so.

Hi,

ich weiß nicht ob ich das Urteil noch finde, aber ein vom VM nicht angenommener Schlüssel ist das Problem desselbigen und ändert nichts an der korrekten Übergabe der Wohnung. Die Wohnung war nach deiner Schilderung betretbar und bewohnbar.
War das der Punkt?

)

Hi,
das war der Punkt :wink:
Vielen Dank für die Antwort!

Lina

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