Wo finde ich Urteile woraus hervorgeht das ich als Mieter ein Recht auf ein Namensschild an der Hauseingangstür habe.
Mein Vermieter macht permanent mein Schild von der Klingelleiste an der Hauseingangstür ab.
Die Klingel ist natürlich auch abgeklemmt.
es gibt wohl tatsächlich Sachen, die nirgends geregelt sind, weil sie in einem mitteleuropäischen Land als selbstverständlich gelten. Mit Urteilen ist Dir in D auch nicht geholfen, unser Rechtssystem baut nicht auf Musterurteilen auf, obwohl die manchmal hilfreich sein können.
meine Antwort ist nur eine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung. Folgender Link sollte Dir helfen: http://www.immobilien-journal.de/sammelordner/servic… Ist zwar kein Grundsatzurteil a la BGH aber ich denke trotzdem aussagefähig genug. Zusätzlich noch der Hinweis, dass nach einem Urteil des Bundeszialgerichtes ein Arbeitsloser keinen Anspruch auf Zahlungen hat, wenn Post der Behörde wegen fehlendem Namensschild nicht zugestellt werden kann. Dies bedeutet ja im Umkehrschluß, dass es ein Recht auf ein Namensshild geben muss. oder?
mit besten Grüßen
Steffen B.
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