A betreibt eine gaststätte und Frau von A ist dort angestellt.
werden die sachentnahmen ganz „normal“ lt. tabelle berechnet für 2 personen oder macht es hinsichtlich der berechnung einen unterschied, ob frau von A dort angestellt ist ?
leider kann ich keine qualifizierte Antwort auf die Frage geben.
Ich hab aber bedenken, sofern die Mahlzeiten als Sachbezug über die Gehaltsabrechnung besteuert werden.
da die Frau immer gleich viel verzehren wird, egal ob angestellt oder nicht, spielt das für die Sachentnahmen keine Rolle.
Etwas Anderes kann dann gültig sein, wenn die Arbeitnehmerin diese Sachentnahmen auf der Lohnabrechnung bereits versteuert. Dann hat man nämlich Angaben über einen tatsächlichen Verzehr, welcher sowohl höher als auch niedriger sein kann als die Richtsätze.