Hallo!
Jemand wird ein Raum zur Verfügung gestellt, um darin zu wohnen.
Es handelt sich dabei um kein Mietrechtliches Verhältnis.
Eines Tages muss der Eigentümer des Raumes den Bewohner dringend erreichen. Der Bewohner ist aber für einige Tage nicht telefonisch zu erreichen und bekommt deshalb von den Versuchen des Eigentümers nichts nicht.
Als der Bewohner nach einigen Tagen seinen Raum betritt, findet er einen Brief des Eigentümers vor, auf dem steht:
„Ich habe versucht sie zu erreichen; da sie mehrere Tage nicht an ihr Telefon gegangen sind, habe ich mir Sorgen gemacht, ihnen sei etwas zu gestoßen.
Deshalb habe ich ihren Raum geöffnet.
Leider habe ich dabei auch große Mengen an Silvesterfeuerwerk entdeckt. Diese habe ich wegen der Feuergefährlichkeit aus ihrem Raum entfernt. Weiterhin habe ich auch ihr Kettensägenmotoröl entfernt.
Sie können ihre Sachen gerne bei mir abholen und danach außerhalb des Hauses lagern.“
Ich kann nachvollziehen, dass der Eigentümer den Raum aus Sorge um den Bewohner geöffnet hat.
Auch kann ich nachvollziehen, dass die Feuerwerkskörper entfernt wurden.
Mir erscheint dies zwar nicht Verhältnismäßig, doch geht es mir darum hier nicht.
Mir geht es um das Entfernen des Öls.
Motoröl ist nicht Brandfördernd.
Wird nicht § 242 StGB erfüllt?
„(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
(http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html)
Der Eigentümer hat zwar nicht die Absicht, die Sache länger zu behalten.
Doch er hat sie bereits dem Einfluss des Eigentümer entzogen und seiner Verfügung unterstellt.
Hat er sie sich also auch schon zugeeignet?
Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang daran, dass wenn man Einkaufen geht und Sachen in seinen eigenen zB Rucksack steckt, schon den Tatbestand des Diebstahls erfüllen würde.
Es sei egal, ob man die Sachen vor dem Verlassen des Geschäftes bezahlen möchte.
Die Entziehung des Einflusses des Eigentümers sei entscheidend.
Gruß
Paul