Sachgemeinkosten VOR der Gründung

Kann ich eigentlich Kosten, die unmittelbar vor dem Gründungstermin (z.B. Kopierkosten, Druckerpatrone, die ausgerechnet jetzt wieder mal leer ist) in meiner ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen oder ist es sinnvoller mit den Anschaffungen zu warten???

Kann ich eigentlich Kosten, die unmittelbar vor dem
Gründungstermin (z.B. Kopierkosten, Druckerpatrone, die
ausgerechnet jetzt wieder mal leer ist) in meiner ersten
Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen oder ist es
sinnvoller mit den Anschaffungen zu warten???

Man kann alle Kosten, die nachweisbar dem Gründungszweck zuzuordnen sind als Kosten geltend machen

gruss

Hallo Charlotte,

man kann Betriebsausgaben rückwirkend bis zu zwei Jahren als sogenannte „vorbereitende Betriebsausgaben“ geltend machen. Die in den Ausgaben enthaltene und ausgewiesene Vorsteuer bekommt man nach den Verwaltungsanweisungen der Finanzämter nur dann erstattet, wenn man in dieser Zeit auch schon selbständig bzw. gewerblich tätig war.

Die meisten Finanzämter erkennen die Vorsteuer in der Regel an, sie müssen es aber nicht. Empfehlenswert ist es, das Gewerbe schon bei der Gemeinde/Stadtverwaltung ebenfalls rückwirkend anzumelden. Diese Behörde ist (eben wegen der Vorsteuererstattungs-Möglichkeit) hierzu verpflichtet.

Viele Grüße aus Velen
von Manfred Schulz
http://www.ms-beratungs-gmbh.de