Sachgründung einer GmbH

Grundsätzlich kann eine GmbH auch druch eine entsprechende Sachgründung vorgenommen werden. Eine Bewertung der Dinge sollte auch i.d.R. kein Problem darstellen.

Was ist aber mit immateriellen Wirtschaftsgütern? Kann man eine Sachgründung auch mit immateriellen EG durchführen? In dem man z.B. eine Kundenstamm aus einem bsiherigen Unternehmen einbringt?

Theoretisch ist dies wohl zulässig, aber wie kann man diesen bewerten und wer kann dies?

Kann mir hier jemand helfen?

Grundsätzlich kann eine GmbH auch druch eine entsprechende
Sachgründung vorgenommen werden. Eine Bewertung der Dinge
sollte auch i.d.R. kein Problem darstellen.

Eigentlich ist gerade deren Bewertung das Hauptproblem.

Was ist aber mit immateriellen Wirtschaftsgütern? Kann man
eine Sachgründung auch mit immateriellen EG durchführen?

Das ist möglich.

In
dem man z.B. eine Kundenstamm aus einem bsiherigen Unternehmen
einbringt?

Theoretisch ist dies wohl zulässig, aber wie kann man diesen
bewerten und wer kann dies?

Vgl. §§ 5, 9c GmbHG

Gruß
Christian

Grundsätzlich kann eine GmbH auch druch eine entsprechende
Sachgründung vorgenommen werden. Eine Bewertung der Dinge
sollte auch i.d.R. kein Problem darstellen.

Was ist aber mit immateriellen Wirtschaftsgütern? Kann man
eine Sachgründung auch mit immateriellen EG durchführen? In
dem man z.B. eine Kundenstamm aus einem bsiherigen Unternehmen
einbringt?

Theoretisch ist dies wohl zulässig, aber wie kann man diesen
bewerten und wer kann dies?

Wie ja schon geschrieben, theoretisch „JA“, aber das Registergericht wird hier wohl ein „Wert“/Gutachten haben wollen, vermutlich von einem öffentlich vereidigten Sachverständigen etc.,…

Kann mir hier jemand helfen?