Sachgrund bei Befristung von Arbeitsverträgen

Hallo,
ich habe eine Frage.

Denkt ihr, dass die Befristung nach 2 Jahren zulässig ist, wenn es sich um folgendes handelt,
„Beschaffung einer Sandstrahlanlage“???

Würde mich sehr über euere Meinungen freuen.

??? What do you mean?
Sorry, aber ich verstehe überhaupt nicht, was Du nun wissen willst. Was ist denn mit dieser Sandstrahlanlage? Soll der AN die jetzt kaufen für den Chef, damit der einen unbefristeten Vertrag bekommt? Oder will der AG ihn nur beschäftigen, wenn nach 2 Jahren eine solche Anlage im Betrieb steht? Blick ich gerade nicht durch :frowning:

Guten Tag,

Mein Vertrag wurde nun nicht mehr verlängert und der letzte Befristungsgrund war diese Sandstrahlanlage… Meine Frage ist, ist der Befristungsgrund so in Ordnung???

Hi!

Bitte schreibe einen neuen Artikel ohne „mein Vertrag …“, denn dieser Artikel wird deswegen sicher bald gelöscht.

Aber vielleicht könntest du in dem neuen Artikel schreiben, was „eine fiktive Arbeitnehmerin“ (!!!) mit dieser Sandstrahlanlage zu tun hat. Wurde sie zur Bedienung dieser Anlage eingestellt und wird jetzt nciht mehr benötigt. Oder wird die Arbeit der fiktiven Arbeitnehmerin jetzt von dieser Sandstahlanlage übernommen? Gab es einen Grund für die erste Befristung? Ein bisschen mehr fiktive Details wären hilfreich :wink:

Karin

Sachgrund bei Befristung von Arbeitsverträgen
Ein Arbeitnehmer hat 3 Verlängerungen innerhalb 2 Jahren erhalten.
Wenn man ihm jetzt eine 4. Befristung anbietet mit der Sachbegründung Anschaffung einer Anlage (mehr nicht). Wäre dann dieser Sachgrund zulässig?

Wenn man ihm jetzt eine 4. Befristung anbietet mit der
Sachbegründung Anschaffung einer Anlage (mehr nicht). Wäre
dann dieser Sachgrund zulässig?

Keine Ahnung, was für den AN mit der Anschaffung dieser Anlage zusammenhängt und unter welchen der hier http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41702.htm angeführten Sachgründe das - im Zweifelsfall - fallen könnte. Genau erfährt das der AN wohl nur, wenn er nach Ablauf der weiteren Befristung (und wenn dann Schluss mit dem Arbeitsverhältnis wäre) eine Klage einreicht -> http://www.buzer.de/gesetz/2932/a41705.htm

Ich wage mich ganz sicher nicht so weit aus dem Fenster (ohne jegliche weitere [Hintergrind-]Infos) zu beurteilen, ob das nun unter einen der gesetzlich festgelegten Sachgründe fallen könnte.

MfG

Das ist es ja, in dem Vertrag würde keine weiteren Infos zur Befristung stehen, nur die Sache mit der Anlage