Sachgüterspenden & Punktesystem

Hallo, mir ist da ein Gedanke gekommen eine mir erbrachte Arbeits-Leistung in sogenannten Punkten zu vergüten, also nicht in Währung.
In einer Zweitstelle (nicht von mir) können die Punkte in Spenden-Sachgütern eingetauscht werden.
Also fast ähnlich wie die Treuepunkte bei Real, Rewe u. Co.
Also anders ausgedrückt… werden die Arbeitsleistungen in Spendengütern erteilt.

Frage: Was muss man beachten, da ja der Punktevergeber, keine Sozialabgaben leistet, kann diese Form von Sachgüterausgabe als Einkommen gelten. Wenn die Eintauschung der Punkte in Sachgüter erfolgt, die durch Spenden erbracht werden, wie sieht es da aus mit der Versteuerung?

Wenn ein Mitarbeiter eine Vergütung für erbrachte Leistung erhält, so stellt das Arbeitslohn dar, egal in welcher Form die Vergütung erbracht wird, d.h. das können auch Sachleistungen sein. Die Tatsache, dass es sich um Arbeitslohn handelt hat auch zur Folge, dass diese Vergütung voll sozialversicherungs- und steuerpflichtig ist, ebenfalls unabhängig davon, in welcher Form sie erbracht werden.

Für die Praxis würde das bedeuten, es muss den Sachleistungen ein reeller Geldwert entgegengestellt werden, der auch der Arbeitsleistung des Mitarbeiters entspricht. Dieser muss in einer ordnungsgemäßen Lohnabrechnung als so genannter Sachbezugswert eingestellt werden, daraus wird Steuer und SV inkl. AG-Anteile berechnet. Hat der Mitarbeiter sonst keine Einkünfte in Geld, würde die Abrechnung immer auf eine Forderung laufen, die Zahlungen an die Krankenklasse und das Finanzamt müssen aber dennoch ausgeführt werden.