Sachkunde Hunde und Blind

Hallo Zusammen,

Ich frage hier für einen Nachbarn(50Jahre),weil er selber schwerstsehbehindert ist,und keine Hilfsmittel besitzt,die ihm das ermöglichen würden,selbst zu sehen.

Also,Der Mann besitzt einen Hund mit 18Kilo und 50cm Wiederisthöhe.Der HUnd ist 8 Jahre alt.
Aber erst seit 7 MOnaten im besitz.
Durch diesen Hund kann er auch mal das Haus verlassen und fest eingeprägte Wege gehen.
Ausgebildet ist der Hund zwar nicht,aber hört auf Kommandos,…hab es selbst erlebt.
HUndeerfahrung hat er durch seine eltern,die hatten wohl immer HUnde,und er hatte zuletzt 1979-82 einen Hund.(Aus dem Tierheim,war wohl 10Jahre alt)

Muss er Sachkunde nachweisen? Oder anders,weil er ja nicht lesen kann,wie wird das bei solchen Personen gehandhabt?
Weiss da jemand bescheid?
Er könnte zwar das Amt fragen,aber von anderen HUndehaltern hört man,das die da wohl sehr HUndefeindlich eingestellt sind.Und von daher wird man wohl nicht vermitteln,welche Rechte ein fast Blinder Mensch hat.

vielen Dank i.a. Frank

Guten Morgen,

am Besten wird Dir da wohl das zuständige Veterinäramt helfen.
Ruf doch da mal an.

Evtl. kannst Du doch mit ihm auch mündlich üben, der Fragenkatalog ist bei der Stadt Köln auf der HP

Alles Gute
Margit

Guten Morgen Frank,

Weiss da jemand bescheid?

zusätzlich könntest Du beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (http://www.dbsv.org/) nachfragen.

Viel Glück und toll, dass Du Dich für Deinen Nachbarn einsetzt!

Kathleen

Hallo Frank,

grundsätzlich gelten für (seh-)behinderte Hundebesitzer keine anderen Regelungen als für nicht behinderte. Sachkundenachweise dienen dazu, sicherzustellen, dass der Hund in der Öffentlichkeit keine Gefährdung darstellt und dass er artgerecht gehalten wird. Diese Notwendigkeiten bestehen bei behinderten Hundehaltern ebenso.

Die artgerechte Haltung würde ich anhand deiner Schilderung (falls diese erschöpfend ist) beispielsweise bereits in Frage stellen. Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass der Hund im Tempo eines sehbehinderten Menschen angeleint gehen muss und keinen Freilauf hat, dann entspricht das sicherlich nicht den Bedürfnissen des Hundes - schon gar nicht in dieser Größe.

Und: Ein nicht ausgebildeter Hund als Begleiter eines stark Sehbehinderten könnte sowohl für diesen als auch für andere zur Gefahr werden.

Insofern löst bei mir persönlich der Hinweis auf die Behinderung zunächst nicht nur Mitgefühl für den betroffenen Menschen aus.

Bei ausgebildeten Blindenhunden muss vor Übernahme beispielsweise sichergestellt sein, dass es eine sehende Person gibt, die dem Hund artgerechte Bewegung und Freilauf ermöglicht. Da dies in der Realität leider oft nicht gewährleistet ist, fristen viele Handicap-Hunde ein recht armseliges Hundeleben, zumal auch Schnüffeln und andere hundetypischen Aktivitäten im Beisein des Behinderten ja unbedingt unterbleiben müssen.

Deshalb: Wenn eine Sachkundeprüfung erfolgen muss, wird man zum einen sicher Möglichkeiten schaffen, die Behinderung zu berücksichtigen (indem man z.B. mündlich statt schriftlich antworten kann). Bestanden werden muss sie aber wohl trotzdem.

Näheres weiß das Ordnungsamt.

Schöne Grüße,
Jule

Guten Tag,

Laut Anruf beim Amt,wird keine Sachkunde verlangt(Hundeerfahrung vorhanden)
Auch wird der HUnd,weil er gut hört und selbstständig an jeder STrasse stehen bleibt bis das KOmmando erteilt wird,und er feste Routen abgeht,als Behindertenbegleithund eingetragen.

Dadurch entfällt die ANleinpflicht,und der Mann kann seinen HUnd wie immer schon,am Stadtrand laufen lassen.

Kopie der Haftpflicht und des Schwerbehindertenausweises werden benötigt,muss aber mindestes der Buchstabe H oder H und BL drinn sein.

Gesunde wissen garnicht,wie es solchen Menschen geht!
Und Blind heisst nicht,das er nichts mehr kann,oder darf.
Sein Hund bekommt mehr zuneigung als von einigen Gesunden.
Ausserdem hat er noch Restsehkraft von 5%
Danke für die Einsicht!
Sie würden den Mann dazu verdonnern,das er in der WOhnung bleiben soll!
Ach ja,es wurden schon einige Blindenhunde ,wenn sie Freilauf hatten,von Passanten angegriffen und verletzt! Einer sogar Vergiftet!
Den rest denke ich mir jetzt!

1 Like

Hallo,

es freut mich, dass sich in diesem Fall eine Lösung gefunden hat. Dass sie nicht übers Internet, sondern über die Nachfrage bei den zuständigen Stellen erfolgt ist, überrascht mich dabei allerdings nicht.

Und Blind heisst nicht,das er nichts mehr kann,oder darf.

Das hat hier auch niemand behauptet. Blind sein bedeutet aber ebenfalls nicht, dass man Überlegungen außer Acht lassen darf, die dem Wohl eines Geschöpfes dienen.

Sein Hund bekommt mehr zuneigung als von einigen Gesunden.

Das lässt sich übers Internet weder bestreiten noch als wahr erkennen.

Sie würden den Mann dazu verdonnern,das er in der WOhnung bleiben soll!

Nein. Ich würde nur sicherstellen wollen, dass weder ihm noch anderen Menschen noch dem Hund ein Schaden daraus entstehen kann, wenn er mit einem Hund unterwegs ist.

Ach ja,es wurden schon einige Blindenhunde ,wenn sie Freilauf hatten,von Passanten angegriffen und verletzt! Einer sogar Vergiftet!

Das sind üble Auswüchse, die sich leider immer wieder ereignen. Ebenso, wie die, dass Blindenhunde vom Tierschutz weggenommen wurden, weil sie schwer misshandelt und nicht artgerecht gehalten wurden. Von Einzelfällen auf alle anderen schließen zu wollen, wäre weder in einem noch im anderen Fall angebracht.

Schöne Grüße,
Jule