Hallo Zusammen,
Ich frage hier für einen Nachbarn(50Jahre),weil er selber schwerstsehbehindert ist,und keine Hilfsmittel besitzt,die ihm das ermöglichen würden,selbst zu sehen.
Also,Der Mann besitzt einen Hund mit 18Kilo und 50cm Wiederisthöhe.Der HUnd ist 8 Jahre alt.
Aber erst seit 7 MOnaten im besitz.
Durch diesen Hund kann er auch mal das Haus verlassen und fest eingeprägte Wege gehen.
Ausgebildet ist der Hund zwar nicht,aber hört auf Kommandos,…hab es selbst erlebt.
HUndeerfahrung hat er durch seine eltern,die hatten wohl immer HUnde,und er hatte zuletzt 1979-82 einen Hund.(Aus dem Tierheim,war wohl 10Jahre alt)
Muss er Sachkunde nachweisen? Oder anders,weil er ja nicht lesen kann,wie wird das bei solchen Personen gehandhabt?
Weiss da jemand bescheid?
Er könnte zwar das Amt fragen,aber von anderen HUndehaltern hört man,das die da wohl sehr HUndefeindlich eingestellt sind.Und von daher wird man wohl nicht vermitteln,welche Rechte ein fast Blinder Mensch hat.
vielen Dank i.a. Frank