Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe folgende Frage:
Ich habe in der ehemaligen DDR eine 2 jährige Ausbildung zur Kosmetikerin gemacht die u.a. auch die Fächer Desinfektion, Sterilisation u.s.w. beinhaltete. Die Ausbildung habe ich mit den Facharbeiterbrief abgeschlossen, der nach dem Einigungsvertrag jetzt auch anerkannt ist.
Nun möchte ich mich als Kosmetikerin selbstständig machen und u.a. auch kosmetische Fußpflege anbieten. Kann das Gesundheitsamt trotz der Ausbildung nochmal die Absolvierung eines Sachkundekurses von mir fordern.
Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar.
W.