Sachkunde Hygiene Gesundheitsamt

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe folgende Frage:

Ich habe in der ehemaligen DDR eine 2 jährige Ausbildung zur Kosmetikerin gemacht die u.a. auch die Fächer Desinfektion, Sterilisation u.s.w. beinhaltete. Die Ausbildung habe ich mit den Facharbeiterbrief abgeschlossen, der nach dem Einigungsvertrag jetzt auch anerkannt ist.
Nun möchte ich mich als Kosmetikerin selbstständig machen und u.a. auch kosmetische Fußpflege anbieten. Kann das Gesundheitsamt trotz der Ausbildung nochmal die Absolvierung eines Sachkundekurses von mir fordern.

Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar.

W.

Hallo.

Ich gehe mal davon aus, dass mit Sachkundenachweis die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz gemeint ist. Ja, dann kann das Gesundheitsamt kann fordern. Dies ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz, das seit dem 01.01.2001 gilt. Es geht hier um einen 1-2 Stundenkurs beim Gesundheitsamt ohne Prüfung. Entfallen kann der nur, wenn von früher (vor 2000) noch ein altes Gesundheitszeugnis vorliegt.

MfG

Rainer Nuss www.hygiene-seminare.com

Hallo!

Ganz herzlichen Dank für die Info.

Viele Grüße

W.