Sachkundenachweis bei Hunden Pflicht?

Hallo,

wie sieht das mit dem Sachkundenachweis für Hunde aus?

Gesetzt den Fall jemand hält einen Weimaraner und das schon seit 1998. Der Hund ist gemeldet, die Halterin zahlt artig ihre Steuern.

Nun hat dieser Hundehalter über seinen Lebensgefährten eine andere Hundehalterin bei der Stadt angezeigt, weil deren Leonberger zum wiederholten Male den Weimaraner (sowie andere Hunde und auch wohl - nach eigenen Aussagen der Halterin - Kinder! =:open_mouth:) ohne Vorwarnung angefallen und gebissen hat.

Über diese Schiene wurde die Stadt auf die Weimaraner-Halterin aufmerksam, die angeblich die Hundehaltung nicht angezeigt habe (die Halterin fragt sich an dieser Stelle, an wen sie dann eigentlich die Hundesteuer zahlt =;-O). Die Sachbearbeiterin bezeichnet dies als Ordnungswidrigkeit und droht damit, ein Bußgeldverfahren einzuleiten, sofern sich die Halterin nicht rechtfertigt.

Beizubringen sei u. a. ein Sachkundenachweis für die Haltung eines großen Hundes. Der Hund ist schon seit Jahr und Tag bei der Halterin, eben seit 1998 und bisher wurde sie nie nach so nem Nachweis gefragt. Ist sie verpflichtet, diesen Nachweis beizubringen und was hat es damit überhaupt auf sich???

Ich dachte immer, dies gälte nur für Tiere, die neu angeschafft würden und nicht für solche, die schon Gott weiß wie lange im Haushalt leben?!
Oder aber für die, die unter die Kampfhundeverordnung fallen - aber das tut o. g. Weimaraner ja auch nicht…

Zur Hülf!

Gruß
Kirsten

Hallo Kirsten,

es könnte sein, dass es in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, ich weiß es nicht genau.
Am einfachsten wäre eine Nachfrage beim Vet. Amt.
Aber ich habe auch einen Link gefunden:
http://www.bltk.de/html/aktuelles/hund/kurs.html
vielleicht hilft der weiter.
Bei uns im Ort galt damals „Bestandschutz“. Ich habe seit über 20 Jahren große Hunde und brauchte das nicht…
Solltet ihr dennoch die Fragen für die Sachkunde-Prüfung bauchen…die gibt es hier…
http://www.stadt-koeln.de/imperia/md/content/pdfdate…
Viel Glück
Grüße
Margit

Hallo,

das würde mich auch interessieren. Ich habe mal im Netzt gesucht und gefunden, das jeder der sich jetzt einen Hund (egal welche Rasse) neu anschafft und dieser Hund unter die 20/40 Verordnung fällt muss einen Sachkunde nachweis ablegen.
Dies gilt aber nur für ersthundebesitzer. Das heißt wenn jemand schon einen Hund hat und sich nur einen zweit/dritt…Hund dazu holt braucht dies nicht. Hundebesitzer wo der Hund nicht gelistet ist und die den Hund schon viele Jahre haben, müssen den Sachkunde nachweis nicht nachträglich machen.

Aber ob dies stimmt, weiß ich nicht.

Wo soll man den seinen Hund melden, Außer bei der Anmeldung zur Hundesteuer?

Magret

Hi Kirsten
soweit mir in Erinnerung kann das Amt auf Nachfrage jeden der einen entsprechenden Hund hält zum Sachkundenachweis verdonnern, ob der Hund nun seit Jahren gehalten wird oder nicht.
Denn im Gesetz steht daß jeder zu diesem Test verpflichtet ist.
Siehe NRW:

§3 Voraussetzungen für das Halten von Hunden nach §1 Abs.1 Satz 1

(1) Hunde, die unter den Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Satz 1 fallen, dürfen nur von Personen gehalten werden, die die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) besitzen und über die dafür notwendige Zuverlässigkeit verfügen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten sind der zuständigen Behörde für jeden gehaltenen Hund durch eine Bescheinigung einer Tierarztekammer des Landes Nordrhein-Westfalen nachzuweisen.
(2) Als sachkundig im Sinne des Absatzes 1 gelten
Personen, die seit mehr als 3 Jahren Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 halten, sofern es dabei zu keinen tierschulz- oder ordnungsbehördlich ; erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und die dies der zuständigen Behörde schriftlich versichert haben,
Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben, . .
Personen, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes zur Zucht oder Haltung von Hunden besitzen.
(3) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist vom Halter ein Führungszeugnis vorzulegen (Auszug aus dem Bundeszentralregister).
(4) Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 dürfen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln nur angeleint geführt werden.
(5) Für Hunde im Sinne dieser Verordnung muss der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
(6) Jeder Hund im Sinne dieser Verordnung ist dauerhaft auf Kosten des Halters per Mikrochip zu kennzeichnen. Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe. Alter, Fellfarbe, Chipnummer) ist der zuständigen Behörde vom Halter mitzuteilen,

Daher… ja du musst für jeden Hund einen Sachkundenachweis bringen
Siehe Absatz 1!!!

Gruß Steffen

Ergänzung
§1 NRW
§1 Anwendungsbereich und Meldepflicht

(1) Diese Verordnung gilt für das Halten von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Darüber hinaus gilt diese Verordnung für das Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten von Hunden, die die Kriterien nach § 2 erfüllen, sowie ferner für Hunde der Rassen der Anlagen 1 und 2 oder Kreuzungen der darin genannten Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen, unabhängig von deren Größe oder Gewicht.
(2) Das Halten eines Hundes im Sinne von Absatz 1 ist der zuständigen Behörde vom Halter anzuzeigen.

(2) Als sachkundig im Sinne des Absatzes 1 gelten
Personen, die seit mehr als 3 Jahren Hunde im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 halten

und was ist damit ? ;o)

Grüße
Margit

Lies bitte den §1 in meiner Ergänzung
dadurch wird alles klar

Gruß Steffen

Hallo Steffen,

an dieser Stelle erst einmal ein Dankeschön an alle, dir mir bisher geantwortet haben.

Nun aber zu dem Auszug aus der Landeshundeverordnung. Genau wie Margit verstehe ich nicht, was du mit dem Hinweis auf §1 meinst, aus dem du dann ableitest, dass ich zum Erbringen des Sachkundenachweises verpflichtet sein soll. Denn dieser §1 Abs. 1 sagt ja lediglich, dass es sich um einen Hund wie dem des Augangspostings (also größer als 40 cm etc.) handelt. Da ein Weimaraner nicht als gefährlicher Hund gilt, gelten also ganz normale Bestimmungen.

Und wenn ich dann den von Margit zitierten Auszug nehme, dann heißt das m. E. schon, dass jemand, der länger als 3 Jahre vor in Kraft treten der Verordnung (das war m. E. 2002 - also wäre es seit mindestens 1999) bereits den Hund hatte, das eben nicht mehr tun muss.

Bei dem von mir geschilderten Fall ist der Hund ja seit 1998 im Haushalt - damit wäre das Thema durch.

Oder steh ich da jetzt auf der Leitung???

Gruß
Kirsten

Wo soll man den seinen Hund melden, Außer bei der Anmeldung
zur Hundesteuer?

Magret

@Magret:
Genau das wüsste ich auch mal gerne - bei uns gibt es einmal den Stadtdienst Steuern und dann den Stadtdienst Ordnung. Der Stadtdienst Steuern kassiert die Hundesteuer und der Stadtdienst Ordnung tyrannisiert offensichtlich die Hundebesitzer.

Die Sache ist übrigens noch viel geheuerlicher: Den Stein ins Rollen brachte eine Anzeige meines Lebensgefährten gegen eine Hundebesitzerin, deren bissiger Leonberger bereits dreimal meinen Grauen zwischen den Zähnen hatte. Er beißt zu ohne Vorwarnung - und lt. der Besitzerin hatte sogar schon ein Kind ein Loch in der Jacke, wobei sie aber nicht 100%ig wüsste, ob das von ihrem Lämmchen kam. =:oOOO

Nach dem dritten Zusammentreffen zeigten wir die Dame also an. Mein Schwiegervater in spe war diesmal das Opfer, meine 4jährige Tochter (100 cm lang und somit in Augenhöhe mit dem Leonberger) war übrigens auch mit dabei und hatte wohl einfach Dusel, dass er mehr Hunger auf Jagdhund hatte…

Das fand ich dann so ungeheuerlich (die Besitzerin ist einfach zu dämlich, zu kapieren, dass sie da eine Tretmine an der noch nicht einmal mitgeführten Leine hält und schnürt ihm einfach keinen Maulkorb um), dass ich sie dann beim dritten blutigen Aufeinandertreffen angezeigt habe. Das hatte dann ein Bußgeld für die Besitzerin zur Folge. Maulkorbpflicht könne nicht verhängt werden, da das die erste Anzeige gegen die Frau sei. Meine Nachbarin - Besitzerin eines Appenzellers, rief dann beim Amt an und bestätigte, dass auch ihr Hund schon mehrfach von diesem Hund angegriffen worden sei. 2 weitere Fälle aus unserer Straße sind mir ebenfalls bekannt - war offensichtlich immer noch nicht genug. Zu lange her und nicht angezeigt - man könne nichts machen. Lediglich das städtischen Sparschwein bekam also etwas in den Bauch… UND…

die fleißige Sachbearbeiterin schaute nach, ob mein Partner mit Hund gemeldet sei. War er nicht, denn - was sie nicht wusste - der Hund läuft auf mich. Prompt bekam er Post und wir mussten uns erklären, was wir auch taten. Damit war die Sache dann für uns vom Tisch, denn MEIN Hund war ja ordnungsgemäß gemeldet.

Tja, und nun bekam ich Post vom Stadtdienst Ordnung, mein Hund sei nicht gemeldet, ich sollte mich erklären, da ansonsten ein Bußgeldbescheid da Ordnungswidrigkeit gegen mich erginge… bliblablupp…

Weitere Kommentare spare ich mir, kann eh nur noch mit dem Kopf schütteln.

Gruß
Kirsten

Also
so blöd es sich anhört, aber einen Hund beim Finanzamt zu melden kann als nicht erfüllen der Pflicht der Anzeige der Hundehaltung ausgelegt werden da das zuständige Amt ein Anderes ist.
Ja ist Beamtenerbsenzählerei aber… ich bin nicht schuld.
Nun ist ja das entsprechende Amt aufmerksam geworden, kann also euch zum Sachkundetest verdonnern. Ihr habt die Möglichkeit durch Nachweis der Steuerrechnungen euch zu wehren. Dies läßt ja §3Abs. 2 zu.
Tut man dies aber nicht, so wird man die Sachkundetestandrohung als anerkannt annehmen und euch dazu verdonnern.
Mein Tipp wäre, geht zum Amt legt ihnen die Scheine vor, und dann notfalls dagegen Widerspruch einlegen da ja der Hund angemeldet ist.

Etwas dämlich aber… der einzige Weg zum Glück
Gruß Steffen

Guten Morgen,
also ich denke, das Schreiben kommt hier vom Ordnungamt, weil jemand eine Anzeige gemacht hat. Dann muss man dem Ordnungsamt gegenüber nachweisen ( kann man ja mit der Hundesteuer) wie lange der Hund schon gehalten wird. Ist das länger als 3 Jahre gelten bei uns die Bestimmungen, dass somit die „Sachkunde“ vorhanden ist.
Was speziell dann an zusätzlichen Auflagen gemacht wird, liegt sicher im Ermessen eines jeden Amtes…je nach Vorfall … vielleicht auch Bundesland, das weiß ich nicht.
Fragt doch einfach mal beim Ordnungsamt nach…dort melden muss DU /sie sich sowieso.
Grüße
Margit

nur der Genauigkeit halber - Reinhard

Hallo,

soweit ich mich erinnere, war die Vorgehensweise bei einem 20/40-Hund in NRW seit Einführung der Landeshundeverordnung (jetzt Landeshundegesetz) so, dass der Halter einen Sachkundenachweis brauchte, außer der Hund war bereits mindestens 3 Jahre nachweislich (durch Hundesteuerzahlung) im Haushalt vorhanden.

Die Landeshundeverordnung ist vom 30.06.2000, das Gesetz von 2002. Wenn Du den Hund jetzt seit 1998 hast, dann kannst Du ihn 2000 wohl nicht bereits 3 Jahre gehabt haben und hast somit jetzt die A*-Karte gezogen - Du hättest den Nachweis wohl machen müssen. Ebenso musst Du eine Tierhalterhaftpflicht haben, falls noch nicht vorhanden.

Mein Rat: mach den Nachweis schnell nach (viele Tierärzte nehmen ihn nach einem bestimmten Buch ab, überso Wochenende auswendig gelernt und ab dafür), damit ist schonmal von Deiner Seite aus alles mögliche nachgeholt. Wenn man Dir an den Karren fahren will, musst Du aber vermutlich in den sauren Apfel beißen.

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam,

vielen Dank auch für deine Rückmeldung.

Mittlerweile habe ich mich auch einmal ein bisschen in diese Verordnung eingelesen und auch in Tierforen geschnüffelt, die dieses Thema durchkauen. Die LHV ist ja erst am 01.01.2002 in Kraft getreten; wenn das erste Wort dazu jemals auf dem Papier stand, dürfte irrelevant sein. Die 3 Jahre gelten m. E. also rückwirkend ab dem 01.01.2002. Seit dem 14.02.1998 habe ich den Hund, somit sollte das formal eigentlich reichen, um den Nachweis nicht erbringen zu müssen.

Ich habe noch einmal in meinen Unterlagen gekrost und gesehen, dass ich schon einmal Kontakt mit der Behörde hatte und man mir dort - allerdings telefonisch - sagte, dass ich in diesem Fall keinen Sachkundenachweis benötige. Hatte ich wohl völlig vergessen und es war auch nur mein eigener handschriftlicher Vermerk auf den Unterlagen. Beweiskraft wird der wohl nicht haben, allerdings sagte mir mein Partner, dass die Dame, die mir jetzt diesen Vordruck geschickt hat, ihm auch gesagt hat, dass ich den Nachweis nicht erbringen müsse. Wohl aber den ganzen Schriftkram mit Kopien zu Versicherung & Co.

Eine Hundehaftpflichtversicherung habe ich schon seit Jahren und unser Grauer ist auch gechipt. Das alles ist also kein Problem - das würde ich lediglich beim Nachweis bekommen.

Ehrlich gesagt habe ich keinen Nerv, mich jetzt hinzusetzen und diesen Müll zu lernen, den ich später eh nicht brauche. Ich halte mich für pflichtbewusst, verantwortungsvoll und umsichtig genug und auch gut informiert und „trainiert“, was die Hundehaltung betrifft. Dazu muss ich nichts auswendig lernen, nur weil es auf dem Papier steht. Wenn es sich also umgehen lässt, werde ich mir das verkneifen. Ich warte erst mal die Reaktion der Behörde ab, wenn sie die restlichen Unterlagen haben.

Poste dann gerne hier, wie es ausgegangen ist.

Viele Grüße
Kirsten

Hallo,

Die LHV ist ja erst am 01.01.2002 in
Kraft getreten; wenn das erste Wort dazu jemals auf dem Papier
stand, dürfte irrelevant sein.

Die Landeshunde verordnung , welche praktisch gleichlautend mit dem späteren Gesetz war, trat wie erwähnt 2000 in Kraft. Daher gelten aus meiner Sicht die 3 Jahre rückwirkend ab 2000. Im Jahr 2002 wurde die Verordnung zum Landeshunde gesetz ungewandelt, was aber für Deine Problematik vermutlich nebensächlich ist, abgesehen von solchen Details wie „Ordnungswidrigkeit vs. Gesetzesverstoß“, keine Ahnung, bin kein Anwalt.

Ich warte erst
mal die Reaktion der Behörde ab, wenn sie die restlichen
Unterlagen haben.

Würde ich bei der Sachlage möglicherweise auch machen. Der Sachkundenachweis ist aber wirklich keine große Sache, stell Dir das nicht wie wochenlanges Studium vor, wir sprechen hier von einem Fragenkatalog mit vielleicht 100 Fragen, der Test dauert 20 Minuten.

Poste dann gerne hier, wie es ausgegangen ist.

Das wäre interessant.

Gruß & danke,

Myriam

Hallo Myriam,

schau mal, was ich hier gefunden habe:

http://www.bochum.com/ordnungsamt/hunde.htm

Und hier ein Auszug zur Sachkunde:

"Als bereits sachkundig gelten:

a) Personen, die am 1. Januar 2003 seit mehr als drei Jahren solche Hunde halten, sofern es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist, und dies dem Ordnungsamt der Stadt Bochum, Westhoffstr. 17, 44777 Bochum, schriftlich versichert haben."

Und was für Bochum gilt, dürfte auch für meinen Wohnort gelten, da die Verordnung ja das Bundesland betrifft.

Werde mich dennoch melden, sobald ich vom Amt die Rückmeldung habe.

Viele Grüße
Kirsten

Und was für Bochum gilt, dürfte auch für meinen Wohnort
gelten, da die Verordnung ja das Bundesland betrifft.

Wie schon gesagt stand genau das selbe (nur ohne das Datum) in der davor geltenden Landeshundeverordnung - und dagegen dürftest Du verstoßen haben (die telefonische Erlaubnis mal ignoriert). Inwieweit der damalige Verstoß gegen etwas, welches mittlerweile durch das Landeshundegesetz ersetz wurde, nochirgendwie verfolgt werden kann, kann ich Dir nicht sagen - das wäre vermutlich auch verbotene Rechtsberatung.

Bin gespannt, wie es ausgeht.

Gruß,

Myriam