Hallo,
wie sieht das mit dem Sachkundenachweis für Hunde aus?
Gesetzt den Fall jemand hält einen Weimaraner und das schon seit 1998. Der Hund ist gemeldet, die Halterin zahlt artig ihre Steuern.
Nun hat dieser Hundehalter über seinen Lebensgefährten eine andere Hundehalterin bei der Stadt angezeigt, weil deren Leonberger zum wiederholten Male den Weimaraner (sowie andere Hunde und auch wohl - nach eigenen Aussagen der Halterin - Kinder! =:open_mouth:) ohne Vorwarnung angefallen und gebissen hat.
Über diese Schiene wurde die Stadt auf die Weimaraner-Halterin aufmerksam, die angeblich die Hundehaltung nicht angezeigt habe (die Halterin fragt sich an dieser Stelle, an wen sie dann eigentlich die Hundesteuer zahlt =;-O). Die Sachbearbeiterin bezeichnet dies als Ordnungswidrigkeit und droht damit, ein Bußgeldverfahren einzuleiten, sofern sich die Halterin nicht rechtfertigt.
Beizubringen sei u. a. ein Sachkundenachweis für die Haltung eines großen Hundes. Der Hund ist schon seit Jahr und Tag bei der Halterin, eben seit 1998 und bisher wurde sie nie nach so nem Nachweis gefragt. Ist sie verpflichtet, diesen Nachweis beizubringen und was hat es damit überhaupt auf sich???
Ich dachte immer, dies gälte nur für Tiere, die neu angeschafft würden und nicht für solche, die schon Gott weiß wie lange im Haushalt leben?!
Oder aber für die, die unter die Kampfhundeverordnung fallen - aber das tut o. g. Weimaraner ja auch nicht…
Zur Hülf!
Gruß
Kirsten