Sachkundenachweis für Hundebetreuung?

Hallo,

ich habe mich dazu entschlossen , Hundebetreuung auszuüben! Ich möchte dies nebenbei machen, Geld spielt also keine Rolle. Platzbedingt ist es mir auch nur möglich immer nur einen Hund aufzunehmen zb im Urlaub, ansonsten könnte ich halt Hunde in ihrem eigen Umfeld betreuen, oder halt Stundenweise. Im richtig grossen Sinne ist es also nicht möglich. Meine Frage ist nun, muss ich einen Sachkundenachweis machen? Muss ich es als Gewerbe anmelden?

Vielen Lieben Dank

Moin,

in Niedersachsen brauchst Du als „Hundesitter“ keinen Sachkundenachweis
2. Müssen alle Familienmitglieder einen Sachkundenachweis ablegen?
Nein. Nur die Halterin/der Halter muss seine Sachkunde nachweisen können. Die Halterin/der Halter trägt auch für Familienmitglieder und Dritte, die z.B. mit dem Hund spazieren gehen, die Verantwortung. Die Halterin/der Halter muss prüfen, ob sie/er es verantworten kann, einer anderen Person den Hund zu überlassen.

http://www.ml.niedersachsen.de/download/58757%C3%BD

In anderen Bundesländern sieht es evtl. anders aus, und wahrscheinlich gibt es auch Bundesländer ohne Hunde-Führerschein.
Zu Deiner Frage bez. Gewerbeanmeldung weiß ich nichts.

Pit

Servus,

schon für die Aufnahme eines einzelnen Hundes im Sinn einer „Hundepension“ brauchst Du einer Erlaubnis gem. § 11 TierSchG; die Anforderungen gehen über den Sachkundenachweis nach Länderrecht hinaus.

Wenn Du nur Hunde vor Ort beim Halter betreust, benötigst Du keine besondere Erlaubnis - aber Du übst genau wie mit einer „Hundepension“ ein Gewerbe aus.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Tanja,

ich habe mich dazu entschlossen , Hundebetreuung auszuüben!
Ich möchte dies nebenbei machen, Geld spielt also keine Rolle.

guter Ansatz, ich sehe da auch nix um Geld zu machen.
Vor Jahren hat doch die Bundesanstalt für Arbeit Arbeitslosen
600 € (oder DM?) zeitlich begrenzt monatlich gezahlt wenn sie
sich selbstständig machen.

Auf entsprechenden Werbeplakaten war z.B. ein Typ zu sehen
vor seinem Auto wo draufstand: „Hundeausführung xyz“ o.ä.
Naja, nach kurzer Zeit war er pleite, keine Aufträge…

Hier kenne ich derzeit auch einen dogsitter, k.A. ob er es schwarz
macht, grau oder weiß, aber der krebst auch nur rum.

Meine Frage
ist nun, muss ich einen Sachkundenachweis machen? Muss ich es
als Gewerbe anmelden?

Zum Sachkundenachweis, m.E. kann der je nach Bundesland unterschiedlich
verlangt sein. Vielleicht auch noch pro Kommune.
Für hier hilfreich ist für sowas wenn du angibst wo du wohnst.
Natürlich nicht sehr genau.
Großraum Berlin, 50km um Ulm drumrum o.ä.,…

Gewerbeanmeldung, k.A., Aber red mal mit denen die dafür zuständig sind,
die beißen nicht.

Was ich dir allerdings sehr ans Herz legen möchte und weshalb ich überhaupt
schreibe, denk an Haftpflicht. Läuft da was falsch kann das gewaltig
teurer werden als fehlende Sachkunde oder Gewerbeanmeldung.

Soweit ich hier vom Mitlesen her glaube zu wissen, haben nicht alle
Hundebesitzer für den Hund Versicherungen abgeschlossen.
Dazu kommt daß es da wohl pro Vertrag im Kleingedruckten darum
geht ob die Versicherung nur den Abschließer umfasst, oder seine Familie mit,
(ab welchem Kindesalter?) und was ist mit Fremden wie dir.?

Wie teuer es werden kann wenn ein von dir ausgeführter Hund
ausbüxt brauch ich wohl nicht zu erklären.

Gruß
Reinhard

Hallo Reinhard,

das ist wirklich ein super wichtiger Aspekt!

Soweit ich hier vom Mitlesen her glaube zu wissen, haben nicht
alle
Hundebesitzer für den Hund Versicherungen abgeschlossen.
Dazu kommt daß es da wohl pro Vertrag im Kleingedruckten darum
geht ob die Versicherung nur den Abschließer umfasst, oder
seine Familie mit,
(ab welchem Kindesalter?) und was ist mit Fremden wie dir.?

Ich kenne es so (bei uns ist es so) dass Familie (ab wann Kinder drin sind weiß ich nicht, aber ich hab was im Kopf dass sie unter 14 gar nicht alleine ausführen sollen…) drin ist.
Ebenso „Gassigänger“ + „Hundesitter“ aber nicht wenn sie es gewerblich machen!!!
Und gewerblich ist es eben sobald dafür Geld fließt -auch wenns nur n Appel und n Ei ist.

Daher muss sie unbedingt eine Art „Betriebshaftpflicht“ abschließen…

LG