Eine Mutter bezieht Harzt 4 und bekommt 150 E für Fahrkarten zum Papa (300km), um das Umgangswochenende zu ermöglichen.
Aus steuerlichen Gründen deklarierte der Vater das aqls Kindesunterhalt.
Die Arge weiß nun davon und zog der Frau 100 E von ihrem Einkommen ab.
Somit hat das Kind am wenigsten von dem angeblichen Unterhalt, da sowieso Fahrkarten gekauft wurden und nun noch das Geld an das Einkommen der Mutter angerechnet wird.
Die Mutter kann aber einen Teenager nicht von ihrem gekürzten Einkommen vollständig ernähren.
Sie las, dass das Sozialgericht eine Arge zur Fahrkartenerstattung verpflichtete, aber ist auch ein Fall bekannt, wo die Mutter Sachleistungen, wie Lebensmittelgutscheine vom Kindsvater zugeschickt bekommen darf, die als Unterhalt deklariert werden können?
Steuerlich müsste diese Bezeichnung so stehenbleiben und auch von der Arge aus müsste das doch als Unterhalt akzeptiert werden, welcher aber nicht vom Einkommen abgezogen wird !
Von dem Ersparten könnte die Mutter dann die Fahrkarten kaufen. Das geht halt nur spontan, da bei Versäumnis wegen Krankheit die Fahrkarte nicht erstattet wird.
Also,ich rekapituliere:
Sind Ersatz-Sachleistungen anstelle barem Unterhalt von der Arge schon irgendwo akzeptiert worden?
Natürlich darf dann nichts mehr abgezogen werden vom Einkommen der Mutter, wie beim Unterhalt.
Marleen