Sachleistungen anstelle Unterhalt möglich?

Eine Mutter bezieht Harzt 4 und bekommt 150 E für Fahrkarten zum Papa (300km), um das Umgangswochenende zu ermöglichen.

Aus steuerlichen Gründen deklarierte der Vater das aqls Kindesunterhalt.

Die Arge weiß nun davon und zog der Frau 100 E von ihrem Einkommen ab.
Somit hat das Kind am wenigsten von dem angeblichen Unterhalt, da sowieso Fahrkarten gekauft wurden und nun noch das Geld an das Einkommen der Mutter angerechnet wird.

Die Mutter kann aber einen Teenager nicht von ihrem gekürzten Einkommen vollständig ernähren.

Sie las, dass das Sozialgericht eine Arge zur Fahrkartenerstattung verpflichtete, aber ist auch ein Fall bekannt, wo die Mutter Sachleistungen, wie Lebensmittelgutscheine vom Kindsvater zugeschickt bekommen darf, die als Unterhalt deklariert werden können?

Steuerlich müsste diese Bezeichnung so stehenbleiben und auch von der Arge aus müsste das doch als Unterhalt akzeptiert werden, welcher aber nicht vom Einkommen abgezogen wird !

Von dem Ersparten könnte die Mutter dann die Fahrkarten kaufen. Das geht halt nur spontan, da bei Versäumnis wegen Krankheit die Fahrkarte nicht erstattet wird.

Also,ich rekapituliere:

Sind Ersatz-Sachleistungen anstelle barem Unterhalt von der Arge schon irgendwo akzeptiert worden?
Natürlich darf dann nichts mehr abgezogen werden vom Einkommen der Mutter, wie beim Unterhalt.

Marleen

Hallo

Eine Mutter bezieht Harzt 4 und bekommt 150 E für Fahrkarten zum Papa (300km), um das Umgangswochenende zu ermöglichen.

Aus steuerlichen Gründen deklarierte der Vater das als Kindesunterhalt.

Ja, das ist schlecht. Er spart bestimmt nicht so viel Steuern wie der Mutter Leistungen abgezogen werden.

Er hätte das Geld auch ganz zweckbestimmt als Zuwendung für diese Fahrkarten deklarieren können, dann ist es eine zweckbestimmte Zuwendung, das ist schon fast so, als hätte er die Fahrkarten direkt geschickt.

Sie las, dass das Sozialgericht eine Arge zur Fahrkartenerstattung verpflichtete, aber ist auch ein Fall bekannt, wo die Mutter Sachleistungen, wie Lebensmittelgutscheine vom Kindsvater zugeschickt bekommen darf, die als Unterhalt deklariert werden können?

Lebensmittelgutscheine schon, eine Fahrkarte nicht. Von einer Fahrkarte kann man ja nicht leben. Wieso sollten Lebenmittelgutscheine nicht als Unterhalt gelten?

Steuerlich müsste diese Bezeichnung so stehenbleiben und auch von der Arge aus müsste das doch als Unterhalt akzeptiert werden, welcher aber nicht vom Einkommen abgezogen wird !

Nein. Wenn es nicht vorgesehen ist, sowas von den Steuern abzusetzen, dann ist es so. Ich weiß nicht, wie das geregelt ist, aber es scheint ja so.

Entweder deklariert er es anders, oder es ist eben Unterhalt. Dann hat die Mutter kein Geld für eine Fahrkarte. Er kann ihr also eine Fahrkarte kaufen und zuschicken, das müsste gehen. Das ist doch wohl auch genauso teuer, wie wenn er Lebensmittelgutscheine schickt.

Wenn er unbedingt Steuern sparen will, dann muss er auf das Umgangswochenende verzichten, denke ich, aber von der Steuer absetzen kann man doch sowieso nur Unterhalt, zu dem man gesetzlich verpflichtet ist. Es stellt sich also eher die Frage, wieso er diesen Unterhalt nicht regelmäßig überweist.

So genau weiß ich es alles nicht, aber so erscheint es mir logisch.

Viele Grüße

M.W. bezahlt der Vater nicht reghelmäßig ( auch nicht soviel, wie aus Düsseld.Tabelle),weil er (selbständig) nicht jeden Monat Aufträge hat.

Da die Mutter froh ist,überhaupt etwas zu bekommen, freut sie sich schon über die Fahrkosten, die ja in der Hol/Bringpflicht sowiseo dem Vater in der Verantwortung stehen,

Da diese aber schlecht im Voraus gekauft werden können, da im Krankheitsfall des Kindes, keine Rückerstattung erfolgt. Deshalb überweist das der Vater und nach Bedarf wird das Ticket gekauft.

Unterhaltsbezeichnung ist blöd, da es der Mutter abgezogen wird, der Vater aber zu Unterhalt verpflichtet wird. Auch wenn es nur ein Teil des guten Willens ist.

Das Kind hat aber nix davon und der Mutter wird es noch abgezogen.

Alles steht jetzt im Sozialgericht zur Klage an mittlerweile und es heißt-abwarten.

Marleen