Habe einen sachleistungsgutschein von der arge bekommen über 50 euro weil ich seit 4 monaten keinen lohn bekomme. was kann ich davon kaufen ? ausser taback und alkohol so wie es drauf steht könnte ich ich mir ja eigentlich alles kaufen. heisst ja nicht lebensmittelgut schein oder so. kann nicht als alleinstehenden für 50 euro lebensmittel kaufen das wird doch alles schlecht.
also könnte ich mir zum beispiel auf eine handykarte oder parmüm oder bekleidung kaufen so wie im kaufland wo dieser schein akzeptiert wird ???
Wenn Sie einen so genannten Lebensmittelgutschein erhalten haben, dann muss auf diesem Schein drauf stehen, ob Alkohol und Tabakwaren gekauft werden können. Stehen keine Einschränkungen drauf, können Sie kaufen, was Sie wollen. natürlich sollten Sie den Gutschein nutzen, um sich vorrangig Lebensmittel zu kaufen, denn dafür ist dieser Gutschein vorrangig gedacht. Ob Ihnen Wechselgeld ausgezahlt wird, muss ebenso auf dem Gutschein stehen, ansonsten muss der Einkaufswert max. 50 € betragen.
Um ein großes Aha an der Kasse zu vermeiden, sollten Sie vor dem Einkauf fragen, ob der Markt Lebsnsmittelgutscheine vom Jobcenter akzeptiert. Kaufmann nimmt meiner Kenntnis nach Gutscheine an, andere Supermärkte weiß ich leider nicht.
Versuch macht klug.
Ich würde eher an haltbare Lebensmittel, Toilettenartikel, Seife, Waschmittel etc. denken als an Handy und Parfüm; es geht dir Haushaltstechnisch offensichtlich gut. Frag die Verkäufer und lass mich mit solchen Fragen bitte in Ruhe.
Am besten gehst Du mal in einen Laden der sowas akzeptiert und wo es alles gibt (Z.B. Galeria Kaufhof oder Real) an die INfo. Die werden es dir sicher sagen können!
Auf jeden Fall kannst du alle Dinge des täglichen Bedarfs davon kaufen, wie Haarschampoo, ne Bürste und einen Kugelschreiber…kann man ja schließlich auch nicht essen…
hallo steffenfischer,
kenne mich mit hartzIV etwas aus , habe allerdings keine Ahnung über den gebrauch von Sachgutscheinen.
versuch es doch einmal auf der seite vom Jobcenter.Mfg.sdm-korekt.
?
für den bezug von sachleistungsgutscheine / oder auch lebensmittelgutschein ist die rechtsgrundlage nur dann gegeben, wenn;
a) in der vergangenheit eine missbräuchliche verwendung von alg II oder sozialhillfe vorlag;
b) einschränkungen welche bedarfs oder genussmittel mit diesem schein erworben werden dürfen, ist ebenfalls rechtswidrig und stellt eine diskriminierung dar;
ich kann nur eine pauschale antwort erteilen, da mir mir der hintergrund deiner „geschichte“ nicht bekannt ist und somit keine rechtliche einschätzung abgeben kann!
mfg
p.feth
Hallo
Habe einen sachleistungsgutschein von der arge bekommen über 50 euro weil ich seit 4 monaten keinen lohn bekomme.
Das dürfte wohl kaum der Grund sein, warum dir ein Gutschein ausgegeben wurde. Entweder du kannst deinen Lebens-/Wohnkostenbedarf nicht durch eigenes Einkommen plus ALG2-vorrangige Leistungen (z.B. Wohngeld) decken, bist deshalb hilfebedürftig und erhältst deshalb ALG2 als laufende Grundsicherungsleistung. Oder du KÖNNEST deinen Bedarf selber decken, bist aber derzeit hilfebedürftig, weil die Lohnzahlungen deines Arbeitgebers ausgeblieben sind und noch ausstehen. In dem Fall wird dir ALG2 auf vorläufiger Basis bzw. als Darlehn gezahlt.Das Jobcenter ist verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
Wofür genau der Gutschein bewilligt wurde, dürfte dir bekannt sein - du hast dich doch offenbar ans Jobcenter gewandt und eine Hilfeleistung beantragt, weil dein nötigster Bedarf derzeit nicht gedeckt ist. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn du deine ALG2-Leistung für den Monat bereits „zu früh“ komplett ausgegeben hast oder weil du Geld verloren hast… oder weil du ALG2 beantragt hast und die Antragsbearbeitung noch nicht abgeschlossen ist, du aber bis zum Zahltag essen musst und bis dahin Lebensmittel benötigst. Möglich ist auch, dass du deinen Pflichten nicht nachgekommen bist und mit einer Leistungskürzung sanktioniert wurdest und deshalb nun für das Nötigste einen Gutschein statt Bargeld bekommen hast.
kann nicht als alleinstehenden für 50 euro lebensmittel kaufen das wird doch alles schlecht.
Mit einem 50 Euro-Gutschein soll nur der nötigste Bedarf von maximal 1-2 Wochen gesichert werden, und man darf wohl davon ausgehen, dass du einen Kühlschrank besitzt. Nudeln, Reis, Getränke, Konserven, haltbare Lebensmittel, Klopapier, Seife… davon wird nichts schlecht.
also könnte ich mir zum beispiel auf eine handykarte oder parmüm oder bekleidung kaufen so wie im kaufland wo dieser schein akzeptiert wird ???
Der Gutschein ist dir garantiert nicht bewilligt worden, weil dein nötigster Bedarf Handyguthaben oder Parfum umfasst. Wenn du lieber telefonierst als isst… nun ja.
LG
Hallo,
ja, alles andere außer Alk oder Tabak.
Wenn der Laden den Schein annimmt ist alles i.O.
Viel Erfolg
Hallo,
außer Tabak und Alkohol kann man alle „Dinge des alltäglichen Lebens“ damit kaufen. Auch Bekleidung und Parfum, etc., da man diese ja schließlich auch im Alltag benötigt.
Gruß
Die Frage ist für wie lange der Gutschein reichen soll! Ist er für einen ganzen Monat gedacht würde ich mir davon kein Parfum kaufen! Grundsätzlich gilt: Der Gutschein soll den grundsätzlichen Bedarf decken! Jedoch verstehe ich nicht warum Ihnen ein Gutschein ausgestellt wurde! Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit gilt die Anrechnung gemäß Zuflussprinzip! Das bedeutet das Ihnen für die Monate in denen Sie kein Einkommen erhalten haben der volle Satz ALG II zusteht! Das Jobcenter kann beim Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch geltend machen, was bedeutet, dass sobald der Arbeitgeber zuerst an die Arge zahlt zumindest den Teil der Ihnen im Fall der normalen Zahlung eben nicht zugestanden hätte! Das was dann noch übrig bleibt, hätte der Arbeitgeber Ihnen auszuzahlen! Mit diesem eigentlich normalen Verfahrensweg wäre Ihnen denk ich mehr geholfen! Bedeutet jedoch ein wenig mehr Arbeit fürs Jobcenter die es sich mit dem Sachleistungsgutschein sehr einfach machen!
solche Gutscheine werden nach meiner Kenntnis bei unwirtschaftlichem Verhalten oder bei Sanktionen wg. diverser Versäumnisse ausgestellt und sollen für den nötigsten Bedarf sein, eben Lebensmittel und Hygieneartikel. Die sind doch keine Lohnersatzleistung, da bekommt man ganz normal Geld? Wenn Sie keinen Kühlschrank besitzen, haben Sie evtl. die Möglichkeit, ein Darlehen zu beantragen.
Bei Parfüm u.ä. würde ich mich ja persönlich fragen, ob Sie nix dringender brauchen…