Sachliche Zuständigkeit der Gerichte

Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage:

In welchem Gesetz ist die sachliche Zuständigkeit der Gerichte, in welchen die örtliche geregelt?

Finde ich das im ZPO oder im BGB?

Ich komme alleine nicht weiter und hoffe deshalb einer von Ihnen kann mir eine schnelle Antwort geben.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Antworten.

In welchem Gesetz ist die sachliche Zuständigkeit der
Gerichte, in welchen die örtliche geregelt?

Finde ich das im ZPO oder im BGB?

für welchen rechtsweg denn ?
falls du die ordentliche gerichtsbarkeit meinst, dann findest du die sachliche z. in §§ 23, 71 gvg, § 1 ZPO
örtliche z. in den §§ 12ff. zpo (im regelfall)

Hallo hendrik4u, vielen, vielen Dank für die zügige Antwort. Ich habe die Frage einfach so übernommen wie sie auf dem Arbeitsblatt stand, deshalb kann ich gar nicht weiter darauf eingehen was genau gesucht wird. Aber ich schätze mit Ihrer Antwort haben Sie wohl mitten ins Schwarze getroffen. Werde das auch so aufschreiben. Nochmals vielen Dank.