Sachmängelhaftung? bei Dachfenster

Hallo,

angenommen Frau Tierlieb wohnt mit 2 Katzen zur Miete in einer Dachwohnung. Dort sind Dachfenster der bekannten Firma Levux verbaut, die eine hydraulische Notausstiegsfunktion haben.

In unserem fiktiven Fall ist es jetzt bereits mehrfach vorgekommen, dass aufgrund von Sonneneinstrahlung die Hydraulik spontan von selbst auslöste und so (auch in Abwesenheit von Frau Tierlieb) die betreffenden Fenster weit aufstanden. Der Kundendienst der Firma Levux hat schon 2x die Hydraulik verstellt, um den Druck zu mindern, aber das Problem tritt immer noch auf.

  1. aufgrund der Fehlfunktion wurde der Fensterrahmen beschädigt (die Hydraulik sollte nämlich nicht bei geschlossenem Fenster ausgelöst werden), das Fenster ist nunmehr sehr undicht.
  2. jedesmal wenn diese Fehlfunktion auftritt, spazieren die Katzen auf dem Dach herum und sind dort gefährdet.

Wer ist der Ansprechpartner für Frau Tierlieb? Der Vermieter? Der Verwalter? Die Firma Levux?

Gruß,

Myriam

Wer ist der Ansprechpartner für Frau Tierlieb? Der Vermieter?
Der Verwalter? Die Firma Levux?

Hallo,

über den Verwalter der Vermieter, ggf. wäre über Mietminderung
zu sprechen bis der Mangel der Mietsache behoben ist. Dürften
allerdings nur 1-5% der Kaltmiete sein, wenn es keine
Regengefahr oder Diebstahlsgefahr gibt.

Mfg vom

showbee

Hallo Myriam,

da Fenster zur Mietsache gehören und der Vermieter einen ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu gewährleisten hat, sollte sich Frau Tierlieb an diesen wenden bzw. an die Hausverwaltung als Beauftragte des Vermieters. Ob sich der Vermieter nun an die Firma Levux wendet (Gewährleistungs- oder Garantieansprüche?) oder den Mangel an der Mietsache anderweitig behebt, ist erst einmal irrelevant. Frau Tierlieb hat jedenfalls Anspruch auf ordentlich funktionierende und dicht schließende Fenster. :wink:

Grüße
Renee