Hallo,
angenommen jemand hat bei einem Ford Autohaus einen Audi als Gebrauchtwagen verkauft mit Kilometerstand 78000 ! Nach 9000 Km also bei 87000 Tausend ist bei ihm die Gelenkwelle des Autos kaputt gegangen was ein Schaden von 500 € verursachte ! Da es weit weg von dem Autohaus war und ihm keine andere Möglichkeit blieb ließ er es vor Ort bei einem Audi Händler reparieren ! Jetzt will der Ford Händler das aber nicht bezahlen ! Angenommen das Auto wurde im März 04 gekauft und ist im Juli 04 kaputt gegangen. Laut Kaufvertrag soll die gesetzliche Sachmängenhaftung für 1 Jahr gelten. Wer liegt nun im Recht, kann er das Geld verlangen oder hat das Auto recht ? Es beruft sich darauf dass es ein Verschleißteil sei !
MFG Martin
Hallo,
moin moin,
angenommen jemand hat bei einem Ford Autohaus einen Audi als
Gebrauchtwagen verkauft mit Kilometerstand 78000 ! Nach 9000
Km also bei 87000 Tausend ist bei ihm die Gelenkwelle des
Autos kaputt gegangen was ein Schaden von 500 € verursachte !
Da es weit weg von dem Autohaus war und ihm keine andere
Möglichkeit blieb ließ er es vor Ort bei einem Audi Händler
reparieren !
Und genau da fangen die Probleme an! Aus eigener leidvoller Erfahrung weiss ich, dass man dem Autohändler die Chance zur Nachbesserung geben muss, z. B. dass er den Wagen abholt, oder von eigenen Leuten vor Ort reparieren lässt. Ich habe sogar vorher telefonisch nachgefragt, ob er dies will, dieser hat die Antwort ausgesessen, und da ich leider keine schriftliche Bestätigung abgewartet habe, da ich schnell den Wagen wieder brauchte, blieb ich auf den Kosten sitzen.
Also auf dem Weg wenig Chance.
Ein anderer Autohändler hat mir das auch einigermaßen logisch erklären können. Leider gibt es unter den Werkstätten schwarze Schafe, die so ein Auto nach Bedarf verbessern,runderneuern oder ähnliches und dann gemeinsam mit dem Fahrzeugkäufer dem Autoverkäufer einen (real nicht vorhandenen) Gewährleistungsfall in Rechnung stellen, gegen den dieser keine Chance hat. Daher hat jeder Autoverkäufer die Möglichkeit nachzubessern, erst wenn diese (mehrfach?) fehlschlägt, kann man es in eine andere Werkstatt geben.
Ich bin mir sicher, dass es bei Dir kein Gemauschel gibt, aber eigenmächtig das Auto reparieren zu lassen, ohne den Verkäufer vorher zu fragen, war unklug.
Das hat allerdings nichts damit zu tun, ob es ein Verschleissteil ist (was ich persönlich nicht glaube), daher ist die Argumentation des Verkäufers nicht richtig.
Du hast den Wagen doch nicht zufällig in Neumünster gekauft, oder?
Gruß
ALex
Hallo ALex,
Und genau da fangen die Probleme an! Aus eigener leidvoller
Erfahrung weiss ich, dass man dem Autohändler die Chance zur
Nachbesserung geben muss, z. B. dass er den Wagen abholt, oder
von eigenen Leuten vor Ort reparieren lässt.
danke für den Tipp! Ich habe das für mich interpretiert und daraus geschlossen, daß ein Gebrauchtwagen beim Händler um die Ecke u.U. billiger sein kann als im Internet. … Am Ende. … 
Gruß, Rainer
Hallo Rainer,
nicht zwingend, schließlich ist es nicht dein Problem, wie der Händler an den Wagen ran kommt. Er hat dich in die Lage zu versetzen, als wenn der Mangel nicht aufgetreten ist.
Zu meinen dann nicht mehr ganz so leidvollen Erfahrungen: Nachdem ich gelernt habe, wie ich es zu machen habe, habe ich erst eine Frist gesetzt, dann mit Anwalt nachgefasst und schließlich hat dieser Händler den Wagen abgeholt, repariert und 3 Tage später zurück geliefert, und das mit einem Aufwand von etwa 2 Stunden pro Strecke. Für diesen relativ kleinen Schaden hätte er besser mir Geld für die Werkstatt gegeben. Aber nach dem ersten Fall fahr ich natürlich Kampflinie.
Wie gesagt, wie der Händler an das Auto kommt, ist sein Problem, nur im nachhinein ist es halt dumm gelaufen für dich.
Gruß
ALex
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Hallo Alex,
Wie gesagt, wie der Händler an das Auto kommt, ist sein
Problem, nur im nachhinein ist es halt dumm gelaufen für dich.
ich überleg ja nur, um beim Kauf des nächsten Autos keine Fehler zu machen. Bleibe ich auf dem Weg von der Arbeit nach Hause liegen, kann mir mein Händler den Lehrling schicken. Habe ich einige Hundert Kilometer weiter gekauft, muß ich ein Taxi/Mietwagen nehmen. …
Muß der Händler das auch zahlen? Oder bleibe ich auf den Kosten sitzen.
Daß das Auto bei mir vor der Tür steht, dafür sorgt der ADAC. Aber der soll mich ja nicht mitnehmen. (War schon mal nötig, hat mich mitgenommen.
)
Gruß, Rainer