Sachmängelhaftung bei Kleidung

Hallo zusammen.
Vor einem Jahr wurde bei Marktkauf eine Hose mit Metallreißverschluss gekauft. Jetzt ist ohne Krafteinwirkung ein Zahn des Reißverschlusses einfach abgefallen. Damit ist der Reißverschluss kaputt und die Hose nicht mehr zu gebrauchen.
Kann in diesem Fall eine Reparatur wegen Sachmangel eingefordert werden?
Sicher war die Hose nicht frei von Sachmängeln, da sie nicht „… eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.“ (§434 BGB) Vor einem Metallreißverschluss darf man doch eine Lebensdauer von mehr als einem Jahr erwarten?
Gruß Martin

Hallo,

die Ware muss nur bei Übergabe mangelfrei sein, eine Haltbarkeitsdauer ist nicht Gegenstand der Gewährleistung. Nun kann beim Auftreten von Mängeln innerhalb der 2jährigen Gewährleistungsfrist es zwar gut sein, dass diese schon von Anfang an angelegt nur nicht sichtbar waren. Leider muss aber der Kunde nun beweisen, dass dies nicht durch Fehlbedienung, Übergewicht, nicht vollständig geöffnet die Hose ausgezogen, Krafteinwirkung etc. passiert ist.

Die großen Textilhändler sind aber sehr kulant und tauschen auch Fahrräder der Deutschen Bahn um.

VG
EK

Hallo,

Vor einem Jahr wurde bei Marktkauf eine Hose mit
Metallreißverschluss gekauft. Jetzt ist ohne Krafteinwirkung
ein Zahn des Reißverschlusses einfach abgefallen. Damit ist
der Reißverschluss kaputt und die Hose nicht mehr zu
gebrauchen.

Wieso? Kann man nicht einen neuen Reißverschluss einnähen?

Kann in diesem Fall eine Reparatur wegen Sachmangel
eingefordert werden?

Fordern kann man viel. Im Zweifelsfall müsste der Käufer aber den Beweis antreten, dass der Reißverschluss bereits bei Übergabe mangelhaft war.

Sicher war die Hose nicht frei von Sachmängeln, da sie nicht
„… eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen
Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache
erwarten kann.“ (§434 BGB) Vor einem Metallreißverschluss darf
man doch eine Lebensdauer von mehr als einem Jahr erwarten?

Also das ist wirklich eine sehr merkwürdige und falsche Auslegung des § 434. Nirgendwo im Gesetz ist geregelt, dass irgend etwas eine Zeit zu halten hat. Die Gewährleistung bezieht sich immer nur auf den Zustand bei Übergabe.

Gruß

S.J.

Hallo,

warst du schon mal in der Textilabteilung von „Marktkauf“?

Neuer Reißverschluss mit Einbau ist wahrscheinlich teurer als die Hose, quasi wirtschaftlicher Totalschaden :smile:

VG
EK