Sachmängelhaftung bei Lampen

Guten Tag,

beruflich lese ich immer wieder mal

„Bitte beachten Sie, dass es sich um Leuchtmittel handelt, auf die wir keine Gewährleistung geben können.“

So - oder so ähnlich.

Dass man bei Glühlampen, die

  1. leicht austauschbar sind
  2. preiswert sind
  3. eine mittlere Lebensdauer von nur 1000h haben sollen

nicht 2 Jahre lang für Sachmängel haftet, halte ich für nachvollziehbar, einen pauschalen Ausschluss jeglicher Gewährleistung halte ich dagegen für problematisch.

Nun kommen immer mehr Leuchten mit LEDs auf den Markt, die

  1. nicht austauschbar sind
  2. oder teuer sind
  3. eine mittlere Lebensdauer von z.B. 50.000h haben sollen.

Trotzdem ist da auch oft dieser Ausschluss der Sachmängelhaftung drauf.

Zu Recht?

Vermutlich ist doch spätestens beim Verbrauchsgüterkaufvertrag so ein Ausschluss nicht haltbar.

Hallo,

nicht 2 Jahre lang für Sachmängel haftet, halte ich für
nachvollziehbar, einen pauschalen Ausschluss jeglicher
Gewährleistung halte ich dagegen für problematisch.

die Herrschaften beziehen sich mutmaßlich auf § 476 BGB:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Nun kommen immer mehr Leuchten mit LEDs auf den Markt, die

  1. nicht austauschbar sind
  2. oder teuer sind
  3. eine mittlere Lebensdauer von z.B. 50.000h haben sollen.

Trotzdem ist da auch oft dieser Ausschluss der
Sachmängelhaftung drauf.

Zu Recht?

Eher nicht, aber es wird wohl noch dauern, bis das vor Gericht entschieden wird. Dafür bräuchte es nämlich eine kaputte LED und jemanden, der deswegen den Hersteller verklagt.

Gruß
C.

Eher nicht, aber es wird wohl noch dauern, bis das vor Gericht
entschieden wird. Dafür bräuchte es nämlich eine kaputte LED

Wieviel willst du haben?

und jemanden, der deswegen den Hersteller verklagt.

Och, eher nicht.
Zumal ja nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer zu verklagen wäre.

Eher nicht, aber es wird wohl noch dauern, bis das vor Gericht
entschieden wird. Dafür bräuchte es nämlich eine kaputte LED

Wieviel willst du haben?

Sagen wir es so: es überrascht mich nicht, daß die Dinger kaputtgehen, nur widerspricht das dem, was mir mal zugesichert hat.

und jemanden, der deswegen den Hersteller verklagt.

Och, eher nicht.

Also wenn es wirklich häufiger vorkommt, daß die Dinger ausfallen, dann wird sicherlich mal jemand klagen. Kurioserweise wäre unter diesen Umständen allerdings dann sogar der Hinweis auf der Verpackung u.U. wirksam. Die Frage ist, wie so ein Defekt zustandekommt, d.h. reicht es, wenn der Kunde das Leuchtmittel ein paarmal fallen läßt oder an einer Türklinke hängenbleibt?

Zumal ja nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer zu
verklagen wäre.

Ja, richtig. Ich war in Gedanken an der Stelle schon wieder woanders.

servus

das Thema interessiert logischerweise nicht nur dich.
Hab mich erst vor einem ca halben Jahr da durchgeackert, woher eigentlich die uralte Mär kommt, daß auf Leuchtmittel von vornherein jegliche Gewähr ausgeschlossen sein soll … und wurde fündig:

Leuchtmittel sind Verschleißteile wie der Luftfilter oder Bremsbeläge beim Auto. Daher der Ausschluss aus Urzeiten

Die Sachmängelhaftung war jedoch in juristischer Realität nie wirklich ausgeschlossen.
Herstellerzusagen müssen (und mussten) auch hier eingehalten werden

Insbesondere bei festen Zusagen wie zB bei modernen Leuchtmitteln, die eine hohe Lebensdauer und andere Qualitäten versprechen

Witzigerweise war einer der besten Artikel im Web ausgerechnet HIER in w-w-w !
Von SteveJobs
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/631182/g…
Es finden sich aber auch noch andere Fachartikel über die Gewähr bei LM’s im Netz
http://www.juraforum.de/forum/kaufrecht-leasingrecht…
und viele ähnliche