Sachmängelhaftung bei PKW Privatkauf

Hallo zusammen,

ich habe mir vor 1 1/2 Wochen einen Audi A4 Cabrio gekauft von Privat, bin ihn auch vorab Probe gefahren. Es war soweit alles ok, keine Mängel festzustellen.

Nun habe ich dann nach dem ich das Auto gekauft hatte eine CD ins Radio eingelegt (man hat bei einer Probefahrt ja selten eine CD dabei) und musste feststellen dass das Radio ab und an beim Aus und/oder einschalten für 5 Sekunden rattert, was ziemlich nervig ist.

Audi meinte dass das mechanische Laufwerk defekt sei und dass nur ein Austausch möglich wäre. Preis für das Radio gebraucht ca. 350 Euro.

Nach einer Woche fahren habe ich einen weiteren Mangel feststellen müssen. Und zwar hat der Audi im Kofferaum eine Verdeckwanne in die das Cabriodach einfährt. Die Wanne kann bei geschlossenem Cabrio angehoben werden um mehr Platz im Kofferraum zu schaffen.

Dieses Teil sollte man durch einen einfachen Hebel anheben können. Hat allerdings leider nie funktioniert. Lt. Audi muss es komplett ausgetauscht werden, Preis abzgl. Kulanz ca. 220 Euro.

Da ich bevor ich das Auto gekauft habe gar nicht wusste dass es so etwas wie diese Verdeckwanne überhaupt gibt habe ich das bei der Probefahrt natürlich auch nicht testen können.

Als ich die Verkäuferin anrief sagte mir dass Ihr diese Mängel nicht bekannt sein und dass sie das zum ersten mal hört und das bei Ihr noch alles in Ordnung gewesen sei.

Meine Frage ist nun inwieweit das verschwiegene Mängel sind und welche Möglichkeiten ich habe dagegen vorzugehen da mich das Auto ja nun durch diese Mängel stolze 570 Euro mehr kostet.

Ich bedanke mich vorab vielmals!

Jan

Hallo Jan,

kurz und knapp:
Kannst du dem privaten Verkäufer nachweisen, dass ihm die Mängel bekannt waren und er sie arglistig verschwiegen hat?
Nein?
Dann hast du Pech gehabt.

Grüße von
Tinchen

Ich finde es immer wieder erstaunlich, wieviele Postings, die ganz offentlich ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ gehören, woanders einsortiert werden.

Meine Frage ist nun inwieweit das verschwiegene Mängel sind
und welche Möglichkeiten ich habe dagegen vorzugehen da mich
das Auto ja nun durch diese Mängel stolze 570 Euro mehr
kostet.

Die Frage, ob der Mangel verschwiegen wurde, ist zunächst mal völlig irrelevant; relevant ist nur, dass er vorliegt. Grds. kannst du Nacherfüllung verlangen, ansonsten - aber erst nach Fristsetzung (wodurch die Nacherfüllung Vorrang bekommt) - Minderung oder Schadensersatz.

Vermutlich ist es aber so, dass du uns hier etwas verschweigst, nämlich dass ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Und dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Folge ist nämlich, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist. Dies würde nur dann nicht gelten, wenn der Verkäufer „den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.“, § 444 BGB.

Das Zauberwort heißt also „Arglist“, die du hier praktisch nicht wirst nachweisen können.

Levay