sachmängelhaftung bei reparatur ?

wenn ein fahrzeug mit klarem auftrag in der werkstatt abgegeben wird, wie häufig kann / darf die werkstatt bei erfolgloser instandsetzung nachbessern und wird der auftraggeber für alle ggfls weiteren arbeiten zu kasse gebeten, beispielsweise wenn widerholt teile ein oder / und ausgetauscht werden müssen

Einschlägig sind hier

http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/633.html
und
http://dejure.org/gesetze/BGB/634.html

Kurzfassung: Die Werkstatt hat die Arbeiten vereinbarungsgemäß zu erledigen. Nachbesserungen gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers. Kann die Werkstatt den Auftrag auch nach angemessener Frist nicht ordnungsgemäß erfüllen, kann der Kunde eine andere Werkstatt beauftragen und die Aufwendungen hierfür zurückverlangen.

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DANKE für die schnelle Antwort, nach nunmehr 2 Monaten und 6 fachem Werkstattbesuch geht die Geduld langsam zum Ende. Schönen Sonntag !! Jupp (derbapfan)