Sachmängelhaftung beim Privatverkauf eines PKWs

Etwas kompliziert und detailliert - aber vielleicht habe Ihr trotzdem eine Meinung :wink:

Folgende fiktive Situation:

Jemand verkauft guten Gewissens sein gebrauchtes Auto. Mängel sind ihm nicht bekannt. Es wird ein Standard-ADAC-Kaufvertrag (mit Ausschluss der Sachmängelhaftung) geschlossen.

3 Wochen später meldet sich der Käufer, da der Wagen defekt ist und ständig von alleine ausgeht. Das Motorsteuergerät muss angeblich gewechselt werden - ausserdem sei das momentane Motorsteuergerät kein Orginalteil.

Der Verkäufer versucht sich in einem naiven Anflug von Hilfsbereitschaft an alle Reparaturen zu erinnern, die in den 2 Jahren vor dem Verkauf durchgeführt wurden: 1 1/2 Jahre zuvor gab es mit dem Wagen ein ähnliches Problem. In einer VW-Fachwerkstatt wurde darufhin ein Chip im Wert von 20 EUR ausgetauscht. Das Problem war gelöst und der Verkäufer ist daraufhin bis zum Tag des Verkaufs ohne weitere Störungen (übr 10.000 km) gefahren. Der Verkäufer stellt dem Käufer eine Kopie der alten Reparaturrechnung zur Verfügung - in der Hoffnung sie möge ihm irgendwie bei der Fehlerfindung hilfreich sein.

Der Käufer sichtet die Rechnung und findet in folgendem Zusatz ein gefundenes Fressen:

Unterhalb der Rechnung steht:

„Mängel! Sollte der Mangel erneut auftreten, so muss das Motorsteuergerät ausgewechselt werden“

Der Käufer verlangt nun vom Verkäufer die Kosten der Instandsetzung, da er beim Verkauf angeblich Mängel verschwiegen hat.

Wie gesagt, die besagte Reparatur fand 1 1/2 Jahre (genauer 19 Monate!) vor dem Verkauf statt. Der Wagen ist danach über 10.000 km ohne jegliche Probleme gefahren. Der Verkäufer hat beim Zeitpunkt des Verkaufs gar nicht mehr daran gedacht, dass überhaupt mal irgendwann diese kleine Reparatur stattgefunden hat und ist sich daher keiner Schuld bewusst.

Habt Ihr Meinungen zu dieser Geschichte? Wie ist die Situation zu wertden?

Vielen Dank schonmal,
Melanie

Bitte…
…noch folgende Ergänzung beachten:

(Äh… wie Ihr seht bin ich aktuell ziemlich an Eurer Einschätzung zu diesem Fall interessiert.)

Der besagt Zusatz unter der Rechnung ist sicherlich etwas verwirrend. Die Motivation dafür war, dass sich die Fachwerkstatt nicht ganz sicher war, ob das Problem denn mit dem Austausch dieses Chips behoben ist oder nicht. Daher haben Sie sinngemäß (wenn auch etwas unglücklich) darauf hingewiesen, dass wenn der Fehler nun erneut auftritt, sie sich keinen anderen Rat wissen als das komplette Motorsteuergerät zu tauschen…

Die Kernfrage ist doch: Gab es einen Mangel, den der Verkäufer dem Käufer hätte mitteilen müssen?

Der Verkäufer argumentiert: Nein, denn der damalige Defekt ist fachgerecht repariert worden. Und da der Wagen nachfolgend über 1 1/2 Jahre keine Probleme mehr hatte, musste er dem Verkäufer auch nichts mitteilen. Die Sache war damit für den Verkäufer erledigt.

Der Käufer argumentiert: Ja, denn die Tatsache, dass potentiell irgendwann mal das Problem doch wieder auftreten könnte in Verbindung mit dem Hinweis auf der Rechnung, dass dann das Motorsteuergerät ausgetauscht werden müsste ist schon ein Mangel.

Bitte um Feedback! Danke…

Melanie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…noch folgende Ergänzung beachten:

(Äh… wie Ihr seht bin ich aktuell ziemlich an Eurer
Einschätzung zu diesem Fall interessiert.)

Der besagt Zusatz unter der Rechnung ist sicherlich etwas
verwirrend. Die Motivation dafür war, dass sich die
Fachwerkstatt nicht ganz sicher war, ob das Problem denn mit
dem Austausch dieses Chips behoben ist oder nicht. Daher haben
Sie sinngemäß (wenn auch etwas unglücklich) darauf
hingewiesen, dass wenn der Fehler nun erneut auftritt, sie
sich keinen anderen Rat wissen als das komplette
Motorsteuergerät zu tauschen…

Die Kernfrage ist doch: Gab es einen Mangel, den der Verkäufer
dem Käufer hätte mitteilen müssen?

Der Verkäufer argumentiert: Nein, denn der damalige Defekt ist
fachgerecht repariert worden. Und da der Wagen nachfolgend
über 1 1/2 Jahre keine Probleme mehr hatte, musste er dem
Verkäufer auch nichts mitteilen. Die Sache war damit für den
Verkäufer erledigt.

Der Käufer argumentiert: Ja, denn die Tatsache, dass
potentiell irgendwann mal das Problem doch wieder auftreten
könnte in Verbindung mit dem Hinweis auf der Rechnung, dass
dann das Motorsteuergerät ausgetauscht werden müsste ist schon
ein Mangel.

Ich würde sagen, das stimmt so nicht. Denn zum Zeitpunkt des Verkaufes hat es diesen Mangel nicht gegeben und 19 Monate später auf diesem damaligen Mangel rumzureiten finde ich sowieso lächerlich wenn es jetzt gerade mal 4 - 6 Wochen her war okay aber nicht bei 19 Monaten. Ist es eigentlich schon festgestellt um was für ein Mangel es sich derzeit wirklich handelt?

Gruß

Rolker

Bitte um Feedback! Danke…

Melanie

Etwas kompliziert und detailliert - aber vielleicht habe Ihr
trotzdem eine Meinung :wink:

Folgende fiktive Situation:

Jemand verkauft guten Gewissens sein gebrauchtes Auto. Mängel
sind ihm nicht bekannt. Es wird ein Standard-ADAC-Kaufvertrag
(mit Ausschluss der Sachmängelhaftung) geschlossen.

3 Wochen später meldet sich der Käufer, da der Wagen defekt
ist und ständig von alleine ausgeht. Das Motorsteuergerät muss
angeblich gewechselt werden - ausserdem sei das momentane
Motorsteuergerät kein Orginalteil.

Der Verkäufer versucht sich in einem naiven Anflug von
Hilfsbereitschaft an alle Reparaturen zu erinnern, die in den
2 Jahren vor dem Verkauf durchgeführt wurden: 1 1/2 Jahre
zuvor gab es mit dem Wagen ein ähnliches Problem. In einer
VW-Fachwerkstatt wurde darufhin ein Chip im Wert von 20 EUR
ausgetauscht. Das Problem war gelöst und der Verkäufer ist
daraufhin bis zum Tag des Verkaufs ohne weitere Störungen (übr
10.000 km) gefahren. Der Verkäufer stellt dem Käufer eine
Kopie der alten Reparaturrechnung zur Verfügung - in der
Hoffnung sie möge ihm irgendwie bei der Fehlerfindung
hilfreich sein.

Der Käufer sichtet die Rechnung und findet in folgendem Zusatz
ein gefundenes Fressen:

Unterhalb der Rechnung steht:

„Mängel! Sollte der Mangel erneut auftreten, so muss das
Motorsteuergerät ausgewechselt werden“

Der Käufer verlangt nun vom Verkäufer die Kosten der
Instandsetzung, da er beim Verkauf angeblich Mängel
verschwiegen hat.

Wie gesagt, die besagte Reparatur fand 1 1/2 Jahre (genauer 19
Monate!) vor dem Verkauf statt. Der Wagen ist danach über
10.000 km ohne jegliche Probleme gefahren. Der Verkäufer hat
beim Zeitpunkt des Verkaufs gar nicht mehr daran gedacht, dass
überhaupt mal irgendwann diese kleine Reparatur stattgefunden
hat und ist sich daher keiner Schuld bewusst.

Habt Ihr Meinungen zu dieser Geschichte? Wie ist die Situation
zu wertden?

Vielen Dank schonmal,
Melanie

Danke für die Einschätzung. Da es sich ja um einen fiktiven Fall handelt, sagen wir mal das gesamte Motorsteuergerät ist platt.

Gruß
Melanie

Ich würde sagen, das stimmt so nicht. Denn zum Zeitpunkt des
Verkaufes hat es diesen Mangel nicht gegeben und 19 Monate
später auf diesem damaligen Mangel rumzureiten finde ich
sowieso lächerlich wenn es jetzt gerade mal 4 - 6 Wochen her
war okay aber nicht bei 19 Monaten. Ist es eigentlich schon
festgestellt um was für ein Mangel es sich derzeit wirklich
handelt?

Gruß

Rolker

Bitte um Feedback! Danke…

Melanie

Etwas kompliziert und detailliert - aber vielleicht habe Ihr
trotzdem eine Meinung :wink:

Folgende fiktive Situation:

Jemand verkauft guten Gewissens sein gebrauchtes Auto. Mängel
sind ihm nicht bekannt. Es wird ein Standard-ADAC-Kaufvertrag
(mit Ausschluss der Sachmängelhaftung) geschlossen.

3 Wochen später meldet sich der Käufer, da der Wagen defekt
ist und ständig von alleine ausgeht. Das Motorsteuergerät muss
angeblich gewechselt werden - ausserdem sei das momentane
Motorsteuergerät kein Orginalteil.

Der Verkäufer versucht sich in einem naiven Anflug von
Hilfsbereitschaft an alle Reparaturen zu erinnern, die in den
2 Jahren vor dem Verkauf durchgeführt wurden: 1 1/2 Jahre
zuvor gab es mit dem Wagen ein ähnliches Problem. In einer
VW-Fachwerkstatt wurde darufhin ein Chip im Wert von 20 EUR
ausgetauscht. Das Problem war gelöst und der Verkäufer ist
daraufhin bis zum Tag des Verkaufs ohne weitere Störungen (übr
10.000 km) gefahren. Der Verkäufer stellt dem Käufer eine
Kopie der alten Reparaturrechnung zur Verfügung - in der
Hoffnung sie möge ihm irgendwie bei der Fehlerfindung
hilfreich sein.

Der Käufer sichtet die Rechnung und findet in folgendem Zusatz
ein gefundenes Fressen:

Unterhalb der Rechnung steht:

„Mängel! Sollte der Mangel erneut auftreten, so muss das
Motorsteuergerät ausgewechselt werden“

Der Käufer verlangt nun vom Verkäufer die Kosten der
Instandsetzung, da er beim Verkauf angeblich Mängel
verschwiegen hat.

Wie gesagt, die besagte Reparatur fand 1 1/2 Jahre (genauer 19
Monate!) vor dem Verkauf statt. Der Wagen ist danach über
10.000 km ohne jegliche Probleme gefahren. Der Verkäufer hat
beim Zeitpunkt des Verkaufs gar nicht mehr daran gedacht, dass
überhaupt mal irgendwann diese kleine Reparatur stattgefunden
hat und ist sich daher keiner Schuld bewusst.

Habt Ihr Meinungen zu dieser Geschichte? Wie ist die Situation
zu wertden?

Vielen Dank schonmal,
Melanie

Der fiktive Verkaeufer ist offensichtlich nicht Rechtschutzversichert, sonst würde er den Fall dem Anwalt übergeben…
Wäre er ADAC Mitglied (oder würde jemanden kennen der eines ist) könnte er (der bekannte) kostenlos bei der ADAC Rechtschutzhotline Anrufen und würde eine nicht nur spekulative Antwort erhalten…

DM

Danke für den hilfreichen Hinweis. :smile:

Trotzdem: Wie würdest Du die Situation sehen?

Gruß
Melanie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für den hilfreichen Hinweis. :smile:

Trotzdem: Wie würdest Du die Situation sehen?

Hi - ich habe von zivilrecht absolut keine Ahnung.

Sry.

DM