Vorweg ich hab FAQ 1152 gelesen, aber trotzdem da noch ein paar Verständnis Frage.
Wenn ein Elektrogerät innerhalb von 2 Jahren mehrfach repariert werden muss, wie kann eine Privatperson nachweisen, dass hier ein Sachmangel vorliegt?
Gibt es so etwas wie eine Mindestbetriebsdauer eines Gerätes?
Beispiel eine Espressomaschine ist dafür ausgelegt fehlerfrei 10000 Tasse zu produzieren. Sollte sie dies nicht tun, dann ist sie zum Kaufzeitpunkt nicht Mangelfrei gewesen?
Geht sie nach 8000 Tassen kaputt und dann liegt ein Sachmangel vor (wenn dies innerhalb von 2 Jahren passiert)
Geht sie innerhalb von 6 Monaten nach 30000 Tassen kaputt, dann liegt kein Sachmangel vor, da sie ja über Gebühr strapaziert wurde.
Kann so argumentiert werden? Ansonsten kann man ja eigentlich nie beweisen, dass ein Mangel zum Kaufzeitpunkt schon bestand.
Wenn ein Elektrogerät innerhalb von 2 Jahren mehrfach
repariert werden muss, wie kann eine Privatperson nachweisen,
dass hier ein Sachmangel vorliegt?
im Zweifelsfall mittels Sachverständigengutachten.
Gibt es so etwas wie eine Mindestbetriebsdauer eines Gerätes?
Nein.
Beispiel eine Espressomaschine ist dafür ausgelegt fehlerfrei
10000 Tasse zu produzieren. Sollte sie dies nicht tun, dann
ist sie zum Kaufzeitpunkt nicht Mangelfrei gewesen?
Nein.
Geht sie nach 8000 Tassen kaputt und dann liegt ein Sachmangel
vor (wenn dies innerhalb von 2 Jahren passiert)
Nein.
Geht sie innerhalb von 6 Monaten nach 30000 Tassen kaputt,
dann liegt kein Sachmangel vor, da sie ja über Gebühr
strapaziert wurde.
Nein.
Kann so argumentiert werden? Ansonsten kann man ja eigentlich
nie beweisen, dass ein Mangel zum Kaufzeitpunkt schon bestand.