Sachmängelhaftung KFZ

Meine Frau hat ein Gewerbe. Auf diesem war bis Juni 2012 ein PKW gewerblich angemeldet. Von Juni bis jetzt lief das Fahrzeug auf Meinen Namen als Privatperson.Nun will ich diesen an einen privaten Händler verkaufen. Dieser sagte zu mir, das er das Fahrzeug welches 8 Jahre alt ist, ins Ausland verkaufen will. Ich als Privatperson muss ja nicht haften für die Mängel. Muss jedoch meine Frau noch haften, da ja erst seit 4 Monaten das Fahrzeug von Ihrem Gewerbe an einen privaten(mich )verkauft wurde? Die Sachmängelhaftung bei gewerblichen beträgt ja 12 Monate, oder?

Hallo,

kann hier leider nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

ka

ADAC fragen?

Anwalt fragen?

Rechtsschutzversicherung fragen?

Steuerberater fragen?

Guten Tag,
tut mir Leid, das weiß ich nicht und kann somit nicht weiterhelfen.
mfg

kann ich leider nicht beantworten…

kann mann sich ja Gedanken drüber machen wenns dumm läuft… aber okay…
warum nicht auch das Netz damit ins Boot nehmen… ;-(

Guten Tag,
leider kenne ich mich mit KFZ Angelegenheiten nicht aus.
Sorry…

Meines Erachtens gilt die Gewährleistung nicht, da es hier um einen Handel zwischen Privat und Privat handelt - unabhängig ob der Verkäufer noch Ansprüche gegen den Ur-Verkäufer geltend machen könnte.

ABER: IANAL… ich würde um auf Nummer sicher zu gehen einen Anwalt fragen. Geht ja im Netz ganz leicht und preiswert. Zum Beispiel bei frag-einen-anwalt.de

Gruß,
ibns

Tut mir leid , da kann ich dir leider auf diese Spezielle Frage auch keine Antwort liefern .

LG

Güngör

Kann ich leider nicht beantworten, bitte einen KFZ Händler fragen.

Der Verkauf gilt von Dir an Händler also von Privatperson an Wiederverkäufer ,somit keine Sachmangelhaftung.