Sachmängelhaftung ohne Kassenbon

Hallo zusammen,

kennt jemand die gesetzliche Grundlage für die oft zu findende Behauptung :
Bei Mängelreklamationen kann der Händler vom Kunden den Beweis verlangen, dass er die Ware bei ihm erworben hat… Rechtlich möglich ist aber genauso zum Beispiel der Beweis durch Zeugen.

Insbesondere, den Beweis durch Zeugen.

Wo ist diese „rechtliche“ Regelung zu finden ? Welches Gesetz beinhaltet diese Regelung ?

Freundliche Grüße

Eine interessante Sache, aber ich habe echt keine Ahnung! Sorry, ggf. bei der Verbraucherzentrale nachfragen.