Sachmängelhaftung und Schadensersatz

Hallo zusammen,

a kauft ware von b. ware ist jedoch mangelhaft. a lässt die ware jedoch sofort reparieren, ohne vorher dem b die nachbesserungs möglichkeit einzuräumen.

a möchte jetzt die kosten von b ersetz haben.

gabs da nicht irgendeine möglichkeit??

grüße

gabs da nicht irgendeine möglichkeit??

Nein. In Frage käme ja nur Schadensersatz und der setzt eine Fristsetzung voraus.

Levay

a kauft ware von b. ware ist jedoch mangelhaft. a lässt die
ware jedoch sofort reparieren, ohne vorher dem b die
nachbesserungs möglichkeit einzuräumen.

a möchte jetzt die kosten von b ersetz haben.

gabs da nicht irgendeine möglichkeit??

Hi,

es gab/gibt eine Ansicht in der Literatur (Lorenz). Der spricht dem A einen Aufwendungsersatzanspruch in der Höhe zu, inder der B eigene Kosten erspart hat (anal. § 323 II S. 2 BGB). Der BGH hat nun aber mehrfach entschieden, dass das nicht geht. Der voreilige Nachbesserer geht nach allen Ideen leer aus.

Mfg vom

showbee

danke für eure meinungen.

meinte die sache die showbee geschrieben hat.

habs mal irgendwo gelesen…

vg