Sachmängelhaftung vergessen anzugeben PKW Verkauf

Kurze Zusammenfassung deiner Frage

Hallo, ich habe ein Auto verkauft,
der Käufer hat ihn abgeholt hat sich den vor Ort noch mal 1 Stunde angesehen, ich habe ihm gesagt er kann das Auto dahlassen wenn es ihm zuviel wird, er hat dann auf den Ebaykaufvertrag bestanden, oder er hätte auch gegen 300 Euro, die Rückreise angetreten.
Er meinte zu mir das er sich ihn nicht vorher ansehen müssen hätte und ich bei auftrtenden Mängeln sofort die Rechnung bekäme.
Der Anzeigentext meinerseits war folgender:
Mercedes Benz W123

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Verkauf steht ein wunderschöner Mercedes W123, in brauner Metallic-lackierung er springt sofort an und lauf sehr ruhig.
Das Automatikgetriebe schaltet butterweich, es ist eine freude mit dem Fahrzeug zu fahren.
Ich habe leider nicht die zeit und den Platz ihn neu aufzubauen, deswegen gebe ich ihn schweren Herzens ab.
Die Sitze haben Teilleder und es gibt für die vorderen Sitze sogar eine Sitzheizung, die einwandfrei funktioniert.
Das gesamte Interieur, ist in einem hellen Beigeton und in einem aussergewöhnlich gutem Zustand.
Die Reifen sind komplett erneuert worden und sind vielleicht grad mal 50 KM gelaufen, die Bremsleitungen/Beläge,
wurden auch bereits erneuert.

Altersbedingt gibt es natürlich Gebrauchtspuren, am Kotflügel ist Rost, die hinteren Radläufe sind Top, nur wo der Tankdeckel ist besteht eine Lackausbleichung die man ggf. auspolieren kann.
Im Dach gibt es hinten/mittig eine kleine Beule, die ein Fachmann sicherlich leicht rausbekommt.
Der Tageskilometer und die Tachobeleuchtung, funktionieren nicht, der Tachostand ist also nicht aktuell aber annähernd.
Ansonsten bitte ich Sie darum das Fahrzeug vor Ort, zu besichtigen, es ist ein toller Blickfang!

Das Fahrzeug wird von privat verkauft, eine Besichtigung im Vorfeld ist unbedingt erwünscht, Nachverhandlung gibt es nicht.
Ich verkaufe das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug/Teileträger, da ich kein Fachmann bin.
Das Fahrzeug kann mit einem Kurzzeitkennzeichen überführt werden, es ist fahrbereit.
Eine Abholung innerhalb von 5 Tagen in 44805 Bochum, ist erwünscht.

da ich bis jetzt nicht Ihre Email-Adresse
erhalten habe, sende ich Ihnen nun über Ebay meine Schilderung der
Dinge.
Leider sind wir nach der Übernahme des Fahrzeuges zunächst nur bis
Olpe gekommen. Nach einer kurzen Pause dort, ließ sich das warme Fahrzeug
nicht mehr starten, erst als der Motor kalt war ging es wieder.
Auf der
Autobahn wurde das Auto immer lauter. Am Samstag beim TÜV Süd hat sich dann
herausgestellt, dass sich eine von Ihnen angebrachte Dichtungsmaße
aufgelöst hat. Diese Dichtungtungsmasse (siehe Bild), versetzt mich in die
Annahme, dass Sie arglistig diverse Mängel vertuschen wollten.
Diese
Mängel sind u.a. in dem TÜV-Bericht beschrieben. Hervorzuheben sind die
Bremsen, die hinteren Radläufe, der Öldruck des Motors, Auspuffanlage,
Scheinwerfer und ein Unfallschaden der verschwiegen wurde.
Meines
Erachtens nach haben wir basierend auf der aktuellen Rechtssprechung nun
folgende Möglichkeiten:

  1. Sie bessern nach. Das heißt, Sie beseitigen die
    im Angebot nicht angegebenen Mängel auf Ihre Kosten
  2. Wir wandeln den
    Vertrag. Sie holen das Fahrzeug bei mir ab und erstatten meine entstandenen
    Kosten
  3. Sie beteiligen sich an den Kosten der notwendigen Reperaturen
    der Mängel die nicht im Angebot beschrieben waren
  4. Wir schalten jeweils
    unsere Anwälte ein.
    Ich denke, dass nur die Lösungen 2 oder 3 wirklich
    zielführend, im Sinne einer einvernehmlichen Lösung sind.
    Im Falle der von
    mir favorisierten Lösung 3 schlage ich vor, dass Sie mir auf mein Konto
    1500 € überweisen.
    Bremsen ca. 150€, Radläufe hinten mit Lakieren ca.
    600€, Scheinwerfer ca. 100€, Auspuff ca. 150€ Kotflügel links ca.
    500€.
    Sollten Sie auf mein Angebot eingehen, erwarte ich den
    Zahlungseingang (Frist) bis 09.11.2012.
    TÜV-Bericht sende ich per Post
    oder Mail (Adresse?)
    Bitte um Rückmeldung der weiteren Vorgehensweise aus
    Ihrer Sicht bis Dienstag, 06.11.2012 per Mail
    … mehr auf %url%

Da die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, muss der Verkäufer das Fahrzeug frei von Sachmängeln übergeben. Nachzulesen in § 433 BGB. Wie genau ein Sachmangel definiert ist, kann man in § 434 BGB nachlesen. Die Rechte des Käufers ergeben sich aus § 437 BGB.

Soweit zur Rechtslage. Den Sachverhalt anhand der umfangreichen Darstellung im einzelnen zu beurteilen kann ich in diesem Rahmen nicht leisten. Dafür gibt es Anwälte, die davon leben.

Grobe Einschätzung: Auch wenn viele Forderungen des Käufers sicher überzogen sind: Mit irgend etwas wird er sicher durchkommen, da die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde. Die Argumentation „Bastlerauto“ steht im krassen Gegensatz zur Beschreibung "wunderschöner Mercedes W123[…]. Das Automatikgetriebe schaltet butterweich, es ist eine freude mit dem Fahrzeug zu fahren…
Eine Verpflichtung das Fahrzeug vor Kauf zu prüfen besteht nicht. Insofern ist Stress wahrscheinlich. Eine Rücknahme sollte daher in Erwägung gezogen werden. Das nächste Mal dann alles wahrheitsgemäß beschreiben und Gewährleistung ausschließen.

S.J.

Hallo

Aus meiner Sicht will der Verkäufer aus der Situation Kapital schlagen. Sie sollten nun abwarten und sich das Säbelgerassel ansehen. Der Käufer hat ab Übergabetag Gefahr und Zufall zu tragen.

MfG
Tiefenbacher

Hallo,

da dieser Sachverhalt sehr komplex ist würde ich Raten einen Anwalt auf zu Suchen.
Da Sie das Fahrzeug als Teileträger verkauft haben, kann man fast meinen der Käufer hat keine Chance, der Vortext in der Ebayanzeige irritiert aber ein wenig.

Viel Glück