Hallo,
siehe §433 BGB
und im Zusammenhang mit §434:? Ist Lackierung eines
Kühlschranks mittlerweile keine vereinbarte Beschaffenheit
mehr? Und Kratzer daher kein Mangel?
Kannst du etwas konkreter werden? Ich verstehe nicht wirklich,
worauf du hinaus willst.
so pauschal wie Du es darstellst, ist es nicht. Die die vereinbarte Beschaffenheit, nämlich dass der Kühlschrank lackiert ist, ist ja gegeben. Ist aber auch eine gleichmäßige und Lackierung vereinbart? Hier greift m.E. Absatz 1, Satz 1 und 2. Damit will der Gesetzgeber eben vermeiden, dass sich Erbsenzähler an Kleinkram und Nichtigkeiten hochziehen.
Letztendlich wird das immer sehr stark einzelfallabhängig zu bewerten sein. Ob es nun um kleine Kratzer im Lack, Webfehler im Stoff, klappernde Teile im Innenraum eines Autos, ungleichmäßige Ausleuchtung eines LCD-TV oder sonst was geht: Es muss immer die Frage gestellt werden, ob die Sache sich für die gewöhnliche oder vertraglich vereinbarte Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Was die Verwendung angeht, ist die Sache in allen o.g. Beispielen eindeutig. Stellt sich nur noch die Frage, was der Käufer erwarten kann. Hier werden, um auf die o.g. Beispiele zurückzukommen, sicherlich Unterschiede zwischen
Jeans von KiK und Boss
Autos von Dacia und Porsche
LCD TV von Medion und Loewe
zu machen sein. Daher ist die pauschale Aussage, dass ein Kratzer immer ein Mangel sei, falsch.
Befindet sich „an der Seitenwand ein kleiner und unauffälliger - ca. 5 mm langer - Lackkratzer“, würde ich tendenziell einen Mangel verneinen.
Würde man die Mangeldefinition derart streng wie Du es tust auslegen, wäre faktisch jede Sache mangelhaft, denn irgendwo findet man bekanntlich immer was, wenn man denn nur lange genug sucht.
Gruß
S.J.