Hallo
würde gerne zu folgendem Thema Rückmeldung bekommen.
X kauft Ende 08 Gartenmöbel bei Y. Kaufabwicklung und Lieferung erfolgen zeitnah und zu vollster Zufriedenheit. Die Gartenmöbel werden den Sommer09 über genutzt, regelmässig abgedeckt und im Winter im Keller eingelagert. Dieses Frühjahr stellt X fest, dass das Gewebe an einigen Stellen porös ist und bei geringster mechanischer Belastung bricht.
X reklamiert telefonisch Y, Y bittet X eine Email mit Fotos der schadhaften Stellen zu schicken. Auf die Email wird 3 Wochen nicht reagiert, auch nicht auf erneutes Senden. Erst nach der dritten Email gestern wird geantwortet und auf § 476 BGB verwiesen. Y bittet X den Nachweis über den beschriebenen Mangel vor dem Gefahrübergang (6 Monate) zu erbringen.
X ist nun nicht klar, wie er diesen Nachweis erbringen soll bzw. welche Schritte X in welcher Reihenfolge einleiten sollte. Schaltet X die Verbraucherzentrale oder gleich einen Anwalt ein? Holt X sich einen Sachverständigen? Genügt es eventuell, wenn X Y darlegt, dass der Mangel nicht durch X entstanden ist, sprich die Gartenmöbel bestimmungsgemäss gebraucht wurden (mal davon abgesehen, dass die Bruchstellen nicht im Bereich der grössten mechanischen Belastung auftreten, nämlich im Bereich der Armauflage)? Muss X erst einmal einen Mangel nachweisen oder ist der durch den Sachverhalt schon gegeben?
Y wirbt für seine Sitzmöbel mit UV, Frost/Hitze (in weiten Grenzen), Chlor/Salzwasser Beständigkeit und Wetterfestigkeit bzw. hoher Haltbarkeit. Deswegen glaubt X, dass das Material bereits bei Lieferung nicht die Beschaffenheit aufgewiesen hat, die für Sachen gleicher Art üblich ist.